Änderung zum Jahreswechsel

Kfz-Steuerschuldner können in Düren kein Auto anmelden
Von Redaktion [27.12.2005, 15.59 Uhr]

Seit November 2005 werden die Straßenverkehrsämter bei der Zulassung von Fahrzeu-gen in die Verwaltung der Kfz-Steuer mit eingebunden. Seitdem ist vor Zulassung eines Fahrzeugs eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer von einem Konto bei einem inländischen Geldinstitut zu erteilen. Anderenfalls lehnt die Behörde die Zulassung ab.

Ab dem 1.1.2006 prüft die Zulassungsbehörde darüber hinaus, ob Kfz-Steuerrückstände einschließlich Nebenleistungen bestehen. Ist dies der Fall, wird das Fahrzeug ebenfalls nicht zugelassen.

Im Fall der Bevollmächtigung setzt die Zulassung eine Einverständniserklärung der künfti-gen Fahrzeughalterin/des künftigen Fahrzeughalters voraus, nach der die Zulassungsbe-hörde die bevollmächtigte Person über das Bestehen, jedoch nicht die Höhe von Kraft-fahrzeugsteuerrückständen informieren darf.

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Es ist absehbar, dass Regelung auch auf Zahlungsrückstände ausgedehnt wird, die ge-genüber dem Straßenverkehrsamt aus Zwangsstilllegungen bestehen. Auch hier wird be-reits jetzt vom Straßenverkehrsamt empfohlen, rückständige Gebühren aus Zwangsstillle-gungen bis zum 31.12.2005 zu bezahlen. Anderenfalls wird auch hier die Zulassung ver-weigert.

Nähere Einzelheiten teilt beim Straßenverkehrsamt Düren Elke Effertz-Antons unter der Rufnummer 024212/22-2921 mit.


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