Gültig für ein Jahr
Regionaler Handwerkerparkausweis Aachen
Von Redaktion [27.12.2005, 15.53 Uhr]
![]() Die Landräte der Region Aachen, Carl Meulenbergh, Günter Rosenke, Wolfgang Spelthahn und Stephan Pusch sowie der Aachener Oberbürgermeister Dr. Linden unterzeichneten jetzt die Kooperationsvereinbarung zum Handwerkerparkausweis Region Aachen. |
Die Lizenz zum Parken: Die Handwerker in der StädteRegion Aachen haben ab Jahresbeginn 2006 die Möglichkeit, für 120 Euro jährlich eine Berechtigung zu erwerben, mit der sie ihren Firmenwagen problemlos in der StädteRegion Aachen abstellen können. Dank der unbürokratischen, günstigen und flexiblen Lizenz entfällt die lästige und zeitraubende Suchen nach einem Abstellplatz damit weitgehend.
Die Landräte der Region Aachen, Carl Meulenbergh, Günter Rosenke, Wolfgang Spelthahn und Stephan Pusch sowie der Aachener Oberbürgermeister Dr. Linden unterzeichneten jetzt die Kooperationsvereinbarung zum Handwerkerparkausweis Region Aachen. Während der Präsentation betonten alle Beteiligten die hervorragende Zusammenarbeit in der Region Aachen. Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, Assessor Barkey, würdigte die Regelung als mittelstandfreundlichen Beitrag zum Bürokratieabbau.
Im Gegensatz zu den meisten bestehenden Ausnahmegenehmigungen wird der Handwerkerparkausweis Region Aachen auf einen Betrieb und nicht nur auf ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt, so dass er flexibel in mehreren Wagen eingesetzt werden kann. Das Fahrzeug muss lediglich an der Firmenaufschrift deutlich zu erkennen und zum Transport von Material und Werkzeugen oder als Werkstattwagen geeignet sein. Der 120-Euro-Ausweis gehört damit landesweit den günstigsten regionalen Ausnahmeregelungen. Er berechtigt Handwerksbetriebe zum Parken im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen (Verkehrszeichen 286 und 290 StVO) auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer und auf Bewohnerparkplätzen (Verkehrszeichen 286/314 StVO mit Zusatzzeichen).
Die Berechtigung gilt, soweit und solange keine anderen Parkmöglichkeiten während der Handwerkerarbeiten notwendig vorhanden sind. Bei gleichzeitigem Einsatz mehrerer Fahrzeuge ist die entsprechende Anzahl an Ausweisen zu beantragen. Bezugsberechtigt sind Handwerker und handwerksähnliche Betriebe, die in der Handwerksordnung aufgeführt sind. Beantragt wird der Ausweis bei den örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Als Legitimation ist dem Antrag eine Kopie der Handwerkskarte beizufügen.
Parken dürfen die Handwerker und Handwerkerinnen in allen Gebietskörperschaften der StädteRegion Aachen - also Stadt und Kreis Aachen -, des Kreises Düren und des Kreises Euskirchen. Im Kreis Heinsberg haben nur noch die Städte Heinsberg, Erkelenz, Hückelhoven und Wegberg Beratungsbedarf angemeldet. Sie können der gemeinsamen Vereinbarung jedoch jederzeit beitreten. Firmen, die ihren Sitz außerhalb der Region Aachen haben, können die Genehmigung bei einer beliebigen Straßenverkehrsbehörde in der Region Aachen beantragen. Bereits existierende lokale Ausnahmeregelungen bleiben von diesem Ausweis unberührt und behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.
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