Gesetzesentwurf heute im Landtag

Erhalten Behinderte Wahlrecht in NRW
Von Redaktion [08.06.2016, 08.37 Uhr]

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das „Erste allgemeine Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ (Inklusionsstärkungsgesetz, ISG) als Entwurf vorgelegt. Unter anderem soll es das Wahlrecht für Menschen mit Handicap festschreiben. Heute soll es im Landtag verabschiedet werden.

„Mit dem Inklusionsstärkungsgesetz stärkt Rot-Grün die Beteiligungsrechte von Menschen mit Behinderung. So sind bislang Menschen unter vollständiger Betreuung vom Wahlrecht ausgeschlossen", sagt Gudrun Zentis, Landtagsabgeordnete der Grünen aus Nideggen. Das sei unvereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen würden die Regelung daher dafür sorgen, dass diese Menschen künftig an Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen dürfen. "Das ist bislang bundesweit einmalig", sagt Zentis. Zudem führten sie das Instrument der ‚Leichten Sprache‘ ein. Damit sollten Behörden den Menschen mit Lernschwierigkeiten komplizierte Inhalte von Verwaltungsmitteilungen in einfachen Worten erklären. Zudem werde die Deutsche Gebärdensprache im ISG als eigenständige Sprache anerkannt.

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Bei der Umsetzung des Gesetzes legte die rot-grüne Regierung Wert darauf, die Kommunen in ihrer Entscheidungs-und Gestaltungshoheit nicht einzuschränken. "Das ist wichtig, denn die Gegebenheiten vor Ort sind sehr unterschiedlich."

Mit dem Gesetz hätten SPD und Grüne ein Schlüsselprojekt für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Damit nehme NRW bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen bundesweit eine einmalige Vorreiterrolle ein.

Die Verabschiedung des Gesetzes soll heute, am Mittwoch, 8. Juni, unter Tagesordnungspunkt 5 im Plenum erfolgen. Informationen und einen Livestream über www.landtag.nrw.de.


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