Rheinisch-Westfälischen Staatspreis für Denkmalpflege
Preis für private Denkmaleigentümer in NRW
Von [01.03.2016, 12.38 Uhr]
Zahlreiche historische Bauwerke im Rheinland verdanken ihr Überleben dem Einsatz privater Denkmalfreunde. Um dieses bürgerschaftliche Engagement zu fördern und öffentlich zu würdigen, stiftet das Land NRW den Rheinisch-Westfälischen Staatspreis für Denkmalpflege. Er wird im Rheinland alle zwei Jahre verliehen und ist mit 7000 Euro dotiert.
Die Auslobung richtet sich an Privatleute, die ein gefährdetes Denkmal vorbildlich instand gesetzt haben. Dabei müssen die Maßnahmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland abgestimmt sein und eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde (UDB) vorliegen. Diese Maßnahmen sollten weitgehend vollendet oder in den vergangenen zwei Jahren abgeschlossen worden sein. Eine Jury aus namhaften Fachleuten und Praktikern der Denkmalpflege wählt den Preisträger bzw. die Preisträgerin aus.
Das Spektrum der Denkmäler ist breit gefächert. Es umfasst unter anderem private Wohnhäuser, Kirchen, Gutshöfe, Gaststätten, Fabrikationsstätten, Grünanlagen, technische Bauten, soziale Einrichtungen und archäologische Zeugnisse der Vergangenheit. Auch die hervorragende Instandsetzung eines beweglichen Denkmals kann prämiert werden.
Die Bewerbung erfolgt über ein Bewerbungsformular. Es wird zusammen mit Fotos zur Geschichte und Sanierung des Denkmals in Papierform und digital eingereicht.
Das Formular und Erläuterungen zur Bewerbung finden sich im Internet unter www.mbwsv.nrw.de/stadtentwicklung/Denkmalschutz , siehe „Weiterführende Informationen“ (am Ende der Seite).
Die Bewerbungsunterlagen gehen an: LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, unter dem Stichwort „Rheinisch-Westfälischer Staatspreis für Denkmalpflege 2016“, Abtei Brauweiler, Ehrenfriedstraße 19, 50259 Pulheim. Der Einsendeschluss ist der 29. April 2016. Die Preisverleihung findet voraussichtlich Anfang 2017 statt.
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