Düren: Fragen klären zu Vollmacht und Betreuung Von Redaktion [10.10.2015, 08.22 Uhr]
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in eine Situation geraten, in der er seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann.
Dann ist es für die Betroffenen gut zu wissen, dass ihnen jemand zur Seite steht, dem sie vertrauen können. Häufig sind dies Menschen, die von den Betroffenen selbst bevollmächtigt wurden oder vom Gericht zur ehrenamtlichen Betreuerin oder zum ehrenamtlichen Betreuer bestellt werden.
Diese sehen sich mitunter vor Fragen und Entscheidungen gestellt, die Unsicherheit hervorrufen können. Welche Möglichkeiten und welche Pflichten sind mit der Annahme einer Vollmacht oder Übernahme einer Betreuung verbunden?
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Antworten auf Ihre Fragen geben die Mitarbeiter der Betreuungsstelle des Kreises Düren im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 28.10. von 18 bis 20 Uhr im Kreishaus Düren, Bismarckstr. 16, Raum 130. Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierten.
Um Anmeldung bis zum 23. Oktober wird gebeten bei der Betreuungsstelle im Amt für Demografie, Kinder, Jugend, Familie und Senioren unter Tel. 02421/22-1405 oder 22-1411 sowie per E-Mail unter amt51@kreis-dueren.de. Hierunter sind auch weitere Informationen erhältlich.
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