Oberlandesgericht Köln hat entschieden

Dürener St. Bonifatius Kirche kann bewohnt werden
Von tee [21.05.2015, 08.19 Uhr]

In St. Bonifatius in Düren können Wohnungen gebaut werden. Das hat der Senat des Oberlandesgerichtes entschieden. Die Erben des Architekten Albert Bosslet hatten gegen die Umbaupläne der Pfarrei St. Lukas geklagt. Sie beriefen sich auf das Urheberrecht, das erst 2027 erlischt. Festgestellt hat das Oberlandesgericht, dass die Interessen der Kirchengemeinde höher anzusetzen sind als die der Erben des Architekten Bosslet. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

Im KIM-Prozess hatte die Arbeitsgruppe entschieden, dass die Kirche St. Bonifatius entwidmet werden sollte und vor zwei Jahren einen Architektenwettbewerb ausgeschrieben. Im Kirchenhaus sollten barrierefreie Wohnungen für Senioren entstehen. Darauf gründete sich ein Förderverein um dessen Vorsitzenden Peter Lochner, der seither für den Erhalt der Kirche streitet. Jüngst hat der Förderverein vorgeschlagen, nach dem Modell der Marienkirche den hinteren Teil der Kirche zu Gemeinderäumen umzubauen. Allerdings unterhält die Gemeinde – anders als St. Marien – noch das Gemeindebüro sowie das durch Schützen, Messdiener, Kirchenchor, Frauengemeinschaft und Jugendliche gut genutzte Pfarr- und Jugendheim.

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Das Begegnungshaus St. Bonifatius wird nicht mehr vom Bistum gefördert, dennoch hat sich der Kirchenvorstand zum Erhalt auf eigene Kosten entschieden, um den Gruppen, die das Haus nutzen, auch für Zukunft eine Heimat zu geben. Inzwischen ist ein Mediator eingeschaltet, der offenbar auch keine Einigung zwischen Förderverein und Gemeinde erzielen konnte.

Bedenken zu den Umbauplänen hat außerdem die Denkmalpflege angemeldet, die in St. Bonifatius einen Bau in der typischen Formensprache der 50er Jahre sieht und fürchtet, dass nach Umsetzung der derzeitigen Plänen der Denkmalwert untergehe. „Für St. Bonifatius müssen wir eine Lösung finden, die uns von Unterhaltskosten befreit und nicht noch zusätzliche schafft“, betont Pfarrer Hans-Otto von Danwitz.

In der vergangenen Woche fand eine neuerliche Sitzung statt, in der grundsätzliche Überlegungen zur Zukunft von St. Bonifatius Thema waren. Sie werden nun dem Gemeindeausschuss St. Antonius/St. Bonifatius, dem GdG-Rat, dem Kirchenvorstand und dem Pastoralteam zur Entscheidung vorgelegt.


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