Wohngeldersparnis
Kreis Düren klagt gegen das Land NRW
Von Josef Kreutzer [28.01.2015, 21.24 Uhr]
Die Situation mutet kurios an: Seit nunmehr zehn Jahren kämpft der Düren mit Ungereimtheiten im Verteilungsschlüssel der Hartz IV-Wohngeldersparnis, durch die ihm Jahr für Jahr ein Millionen-Betrag aus der Landeskasse vorenthalten wird. Der Kreis Düren hat jetzt eine Staatshaftungsklage gegen das Land erhoben. Darauf hatten sich Landrat Wolfgang Spelthahn und die Vertreter der Kreistagsfraktionen verständigt.
Die Situation mutet kurios an: Seit nunmehr zehn Jahren kämpft der Düren mit Ungereimtheiten im Verteilungsschlüssel der Hartz IV-Wohngeldersparnis, durch die ihm Jahr für Jahr ein Millionen-Betrag aus der Landeskasse vorenthalten wird. Doch obwohl das Land im vergangenen Sommer endlich seinen Fehler eingeräumt hat – und zwar schriftlich -, nachbessern will es das Gesetz nicht.
So gibt es statt einer entsprechenden Nachzahlung nur tröstende Worte: Es sei zwar richtig, dass das Gesetz auf falschen Zah-len beruhe, man habe auch Verständnis für die Verärgerung des Kreises Düren, sehe sich aber nicht in der Lage, das entsprechende Gesetz zu berichtigen, teilte Dr. Wilhelm Schäf-fer, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, mit.
Angesichts dieser Haltung des Landes hat der Kreis Düren nun eine Staatshaftungsklage gegen das Land erhoben. Auf diese Weise will der Kreis zu seinem Recht kommen und zu dem Geld, das seinen Bürgern zusteht. Darauf hatten sich Landrat Wolfgang Spelthahn und die Vertreter der Kreistagsfraktionen verständigt. Der Kreisausschuss hat das Beschreiten des Rechtswegs am Dienstag, 27. Januar, bestätigt. "Wir können diese offensichtliche Ungerechtigkeit nicht einfach hinnehmen. Zwar hätten wir das Problem lieber im guten Einvernehmen gemeinsam mit dem Land gelöst, doch da das offenbar nicht möglich ist, müssen wir den Rechtsweg beschreiten", unterstreicht Landrat Wolfgang Spelthahn die Entschlossenheit des Kreises.
Das Problem ist Anfang 2005 mit der Hartz IV-Reform entstanden. Damals wurden die Bundesländer vom Bund von Wohngeldzahlungen an Hilfebedürftige befreit. Diese Er-sparnis reichen die Länder seitdem an ihre Kreise und kreisfreien Städte weiter. Eine erste Fassung des Gesetzes wurde vom Verfassungsgerichtshof für das Land NRW kassiert, weil der Verteilungsschlüssel auf einer unzureichenden Datengrundlage beruhte.
Im Jahr 2010 wurde das Gesetz neu gefasst und trat mit einem neuen Verteilungsschlüssel in Kraft. Grundlage des neuen Verteilungsschlüssels ist ein Vergleich der jeweiligen aufgabenspezifischen Ausgaben der Kommunen in den Jahren 2004 und 2005. Obwohl der Kreis das zuständige Ministerium für Arbeit Integration und Soziales im Gesetzgebungsverfahren darauf hinwies, dass die Datengrundlage für den Kreis Düren fehlerhaft sein müsse und zu nicht plausiblen Ergebnissen führe, wurden die Daten ungeprüft in das neue Gesetz übernommen.
Wie sich jetzt herausgestellt hat, hätte ein Zuschuss von 6,3 Millionen Euro, den der Kreis Düren 2004 an die seinerzeitige kreiseigene job-com GmbH gezahlt hatte, nicht in die Berechnung der Finanzzuweisung einfließen dürfen. Dadurch entgeht dem Kreis Jahr für Jahr ein Betrag in der Größenordnung von ein bis zwei Millionen Euro. Damit nicht genug, soll der Kreis für die Jahre 2007 bis 2009 ca. 5,2 Millionen Euro zurückzahlen, weil der Fehler für diese Jahre zurückwirkt. Geschlossen wurde diese Lücke stets über eine höhere Kreisumlage, so dass letztlich die 15 kreisangehörigen Städ-te und Gemeinden das Minus ausgleichen mussten.
Für Kreiskämmerer Dirk Hürtgen gibt es keine Alternative zur Staatshaftungsklage: "Angesichts der vielen Millionen Euro, die vom Kreis Düren bisher zurückgefordert werden und die dem Kreis nicht zugewiesen bzw. künftig vorenthalten werden sollen, muss im Zweifel der Rechtsweg voll ausgeschöpft werden."
Zuständiges Gericht für die Klage ist das Landgericht Düsseldorf. Es hat in erster Instanz darüber zu entscheiden, ob das Land dem Kreis den entstandenen Schaden ersetzen muss.
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