Verbesserungen für Migrantinnen

Düren: Fortbildung zum Thema Zuwanderungsrecht
Von Redaktion [15.10.2005, 20.07 Uhr]

Seit Anfang des Jahres gilt ein neues Zuwanderungsgesetz. Welche Auswirkungen es für ausländische Frauen hat, erläutert ein Seminar, das der Arbeitskreis Beratung und Betreuung im Kreis Düren am Freitag, 21. Oktober, von 9.15 bis 12.30 Uhr anbietet. Es ergeben sich einige wichtige Verbesserungen für Migrantinnen, die bereits in Deutschland leben, aber auch eine Verschärfung der Ausgrenzung von einem Teil der Flüchtlingsfrauen. Änderungen gibt es bei den Neuregelungen der Zuzugsmöglichkeiten und beim Familiennachzug, Aufenthaltserlaubnisse für bisher Geduldete, Eine Verbesserung ergibt sich in der Rechtsstellung der Konventionsflüchtlinge. Ein neuer Flüchtlingsbegriff wird ebenso Thema sein, wie die Härtefallregelung und die Umverteilung der unerlaubt Eingereisten.

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Die Referentin, Prof. Dr. Dorothee Frings, Fachbereich Sozialwesen der Hochschule Niederrhein, empfiehlt die Textausgabe des Zuwanderungsgesetzes Frings/Knösel: Das neue Ausländerrecht, Textausgabe mit umfangreichen Erläuterungen, Fachhochschulverlag, Frankfurt 2005, 15,- € (telefonische Bestellung: 069/1533-2820) mitzubringen. Teilnahmevoraussetzung ist dies nicht.

Das Seminar wendet sich an Menschen, die im Bereich der Beratung und Betreuung von Migrantinnen tätig sind sowie interessierte weitere Personen.
Abgehalten wird die Fortbildung in der Kreisverwaltung Düren. Um Anmeldung zur kostenlosen Fortbildung wird bei Nicole Schüller, Projektentwicklungs- und Forschungsstelle für Chancengleichheit des Kreises Düren, Tel.: 02421/222251 oder Dies ist mir was wert:    |   Artikel veschicken >>  |  Leserbrief zu diesem Artikel >>

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