Wegen Umstellung geschlossen

Düren: Neue Fahrzeugpapiere gelten ab 1. Oktober
Von Redaktion [29.09.2005, 20.48 Uhr]

Aufgrund der bundesweiten Einführung neuer Fahrzeugpapiere ab 1. Oktober werden am Freitag und Samstag die neuen Software-Programme eingespielt.

Da nicht auszuschließen ist, dass es hierbei zu Störungen kommen kann, bleibt das Straßenverkehrsamt Düren am Samstag, 1. Oktober , sowohl in der Zulassungs- als auch in der Führerscheinstelle geschlossen.

Im Zuge der Harmonisierung europäischer Zulassungsdokumente ändern sich zum 1.10.2005 auch die deutschen Fahrzeugpapiere. Anstelle des Fahrzeugscheines tritt die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I), der Fahrzeugbrief wird durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält, wie der bisherige Kraftfahrzeugschein, die wichtigsten technischen Daten des Fahrzeugs. In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind künftig die Daten für maximal zwei Fahrzeughalter/innen vorgesehen. Sie dient dem Nachweis der Verfügungsberechtigung im Zulassungsverfahren.

Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts, weil die alten Dokumente ihre Gültigkeit behalten. Einen Zwangsumtausch gibt es also nicht. Die bisherigen Dokumente gelten jedoch nur so lange, bis wegen einer Änderung die Ausstellung neuer Papiere erforderlich wird.

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Bei Neuzulassungen, Umschreibungen, Wiederzulassungen, technischen Änderungen, Umkennzeichnungen und Namensänderungen erhalten Sie neue Dokumente. Auch wenn der alte Kfz-Brief vollgeschrieben bzw. unbrauchbar ist, oder wenn der alte Kfz-Brief bzw. Kfz-Schein verlorengegangen ist, müssen komplett neue Dokumente ausgestellt werden.

Das Straßenverkehrsamt empfiehlt, ab 1. Oktober bei allen Anträgen im Zulassungsverfahren neben den sonst üblichen Unterlagen auch den Fahrzeugbrief vorzulegen.

Einzige Ausnahme: Bei einer Anschriftenänderung innerhalb des Zulassungsbezirks Düren behalten Sie die alten Fahrzeugpapiere.

Weitere Informationen erhalten Sie auf telefonische Anfrage durch die Leiterin der Zulassungsstelle Frau Elke Effertz-Antons (Tel. 02421/22-2921) bzw. stehen diese im Internet der Kreisverwaltung Düren unter www.kreis-dueren.de zur Verfügung.


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