23,5 Millionen Euro für Wohnungsbau im Kreis Düren
Von Josef Kreutzer [17.03.2014, 19.33 Uhr]
In den Jahren 2014 bis 2017 sollen insgesamt rund 23,5 Millionen Euro Wohnraumförderungsmittel in den Kreis Düren fließen. Hintergrund ist die große Nachfrage nach bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum in NRW. Die Landesregierung hat deshalb erstmals ein mehrjähriges Förderprogramm aufgelegt. In den Jahren 2014 bis 2017 stehen nun landesweit jährlich 800 Millionen Euro bereit.
Dadurch können größere Fördermaßnahmen über mehrere Jahre hinweg besser geplant werden. Dies gilt auch für eine abschnittsweise Umsetzung von Quartierskonzepten.
Für das Jahr 2014 erhält der Kreis Düren Fördermittel in Höhe von insgesamt 5,8 Millionen Euro. Im Gegensatz zu den Vorjahren erfolgt die Förderung jedoch nicht ausschließlich mit Darlehen. Deutlich erweitert werden die Handlungsmöglichkeiten für Investoren durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Tilgungsnachlässen in Höhe von bis zu 50 Prozent.
Im Mietwohnungsbau wurden 4,3 Millionen Euro für den Neubau sowie die Förderung neuer Mietwohnungen im Bestand bereitgestellt. Dazu gehört jedoch nicht nur der Geschosswohnungsbau, sondern auch die Errichtung von Mieteinfamilienhäusern. Zu diesem Förderbaustein gehört zum Beispiel auch die Förderung der Untersuchungen zur Erstellung von Quartierskonzepten, Beseitigung von Stoffen, die die Wohnnutzung beeinträchtigen, oder der Abbruch bestehender Bausubstanz. Ziel dieser Förderung ist es, auch Haushalten mit geringem Einkommen (bei einem 4-Personenhaushalt liegt die Bruttoeinkommensgrenze bei etwa 50.000 Euro) preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Zusätzlich wurde eine Millionen Euro für den Bereich der Bestandsförderung zur Verfügung gestellt. Hierbei steht die barrierefreie und energetische Sanierung von Bestandsobjekten im Vordergrund. Mit der Schaffung von barrierefreiem Wohnraum wird der mit der Alterung der Bevölkerung einhergehenden Veränderung der Nachfrage nach generationsgerechtem Wohnraum Rechnung getragen. Insbesondere bei den bereits "in die Jahre gekommenen" Mietobjekten dürfte die Bestandsförderung das Interesse der Eigentümer wecken.
Bei barrierefreien Maßnahmen ergibt sich eine Darlehensförderung (Zinssatz 0,5%) von bis zu 50 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten. Bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt das Darlehen bei energetischen Maßnahmen. Als besonders attraktiv ist im Zusammenhang mit energetischen Maßnahmen auf den 20-prozentigen Tilgungsnachlass sowie auf die mögliche Laufzeit und Zinsfestschreibung von bis zu 20 Jahren hinzuweisen.
Für den Bereich der Eigenheimförderung wurden insgesamt 0,5 Millionen Euro bereitgestellt. Gefördert werden auch hier der Neubau von Einfamilienhäusern sowie der Erwerb vorhandenen Wohnraums mit zinsgünstigen Darlehen zu einem Zinssatz von ebenfalls 0,5 Prozent.
Fragen beantworten die Mitarbeiter der Abteilung Wohnungsbauförderung im Kreishaus Düren unter den Rufnummern 02421/2227-14 bis –17
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