Kreis Düren erwartet Erstattung in Millionenhöhe
Von Josef Kreutzer [04.07.2013, 13.14 Uhr]
Das Bundessozialgericht hat am 2. Juli in zwei Grundsatzurteilen entschieden, dass der Bund nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschanwendung der Hartz IV-Gesetze einen Erstattungsanspruch gegen Optionskommunen hat. Als Folge der höchstrichterlichen Rechtsprechung erwartet der Kreis Düren nun vom Bund eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro sowie den Verzicht des Bundes auf bereits geltend gemachte und noch drohende Forderungen in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro.
Landrat Wolfgang Spelthahn zeigte sich gestern mehr als erfreut über den Richterspruch aus Kassel: "Es hat sich gelohnt, dass die betroffenen Kommunen den Rechtsweg beschritten haben. Am Ende des Tages hat David Goliath besiegt."
In der Vergangenheit hatte der Bund gegenüber Kommunen wie dem Kreis Düren, die die Hartz IV-Gesetze in alleiniger Verantwortung umsetzen, Finanzmittel in Millionenhöhe zurückgefordert, weil nach seiner Rechtsauffassung beispielsweise Leistungen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu Unrecht erbracht wurden.
Um benachteiligten Jugendlichen den Zugang zu einer Ausbildung zu öffnen, hatte die job-com Arbeitgebern zum Beispiel Ausbildungskostenzuschüsse gewährt. Zudem hatte sie Jugendliche dabei unterstützt, den Hauptschulabschluss nachzuholen. Auch die Kofinanzierung eines Landesprogramms für langzeitarbeitslose Menschen hatte der Bund bemängelt.
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