Belehrung am 1. Juli
Alles über Küchenhygiene im Dürener Kreishaus
Von Redaktion [20.06.2013, 06.22 Uhr]
Wer beruflich mit bestimmten Lebensmitteln in Berührung kommt - und sei es zum Beispiel als Reinigungskraft in der Küche einer Gaststätte oder Einrichtung -, muss sich laut Infektionsschutzgesetz vor dem Beginn seiner Tätigkeit über Küchenhygiene und über Gefahren informieren, die von Krankheitserregern ausgehen können. Das Gesundheitsamt des Kreises Düren bietet die erforderlichen Belehrungen seit jeher an, ab dem 1. Juli ohne vorherige Terminvereinbarung.
Sie finden donnerstags pünktlich um 9 und um 14 Uhr im Raum B 26 (Erdgeschoss) des Kreishauses an der Bismarckstraße 16 in Düren statt.
Mitzubringen zu der zweistündigen Belehrung sind ein gültiger Personalausweis, 25 Euro und gegebenenfalls ein Dolmetscher. Bezieher von Sozialhilfe müssen eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Gruppen ab acht Personen werden weiterhin um die Vereinbarung von Sonderterminen gebeten (Telefon 02421/22-2237).
Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes belehren jährlich rund 2500 Personen in bis zu 25-köpfigen Gruppen. Am Ende der Veranstaltung werden die Teilnahmebescheinigungen in einem Nachweisheft ausgehändigt. Alle weiteren Belehrungen im zweijährigen Rhythmus liegen in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Lebensmittel im Sinne des Paragrafen 43, Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes sind Fleisch, Milch, Fische, Krebse, Weichtiere sowie die jeweiligen Erzeugnisse daraus. Darüber hinaus zählen Eiprodukte, Säuglings- und Kleinkindernahrung, Speiseeis, Backwaren mit nicht durcherhitzter Füllung oder Auflage, Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen und Nahrungshefen dazu.
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