Kreis Düren fördert barrierefreies Wohnen
Von Josef Kreutzer [28.05.2013, 17.25 Uhr]

Wer eine bestehende Wohnung barrierefrei umgestalten will, der wird vom Kreis Düren aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert – und zwar unabhängig von seinem Einkommen.

Gefördert werden Maßnahmen an Eigenheimen und Mietwohnungen. Dazu zählen zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche, von Haltegriffen, breiteren Türen und elektrischen Türöffnern. Förderfähig sind zudem der Einbau eines Treppenliftes in einem Eigenheim oder der nachträgliche Einbau oder Anbau eines Aufzuges an einem Mehrfamilienhaus.

Auch die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Haus oder zu den Stellplätzen und Freiflächen des Grundstücks können gefördert werden. Das gilt auch für den barrierefreie Umbau eines vorhandenen oder der Anbau eines neuen Balkons oder einer Terrasse. Mit den Veränderungen soll ein möglichst langer Verbleib der Bewohner in der vertrauten Umgebung erreicht werden.

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Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens und beträgt 50% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, höchstens 15.000 Euro pro Wohneinheit. Das Darlehen wird bei einer Laufzeit von zehn Jahren mit 0,5% verzinst. Neben der Verzinsung sind ein Verwaltungskostenbeitrag von ebenfalls 0,5% und ein Tilgungsbetrag von 2% zu entrichten. Der Auszahlungsbetrag des Darlehens beträgt 99,6%. In Kombination mit energetischen Maßnahmen erhöht sich das Darlehen auf 80% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, höchstens 40.000 Euro pro Wohneinheit.

Weitere Infos gibt es im Kreishaus Düren bei den Mitarbeitern der Abteilung für Wohnungsbauförderung (Telefon 02421/22 27 14 oder 22 27 17) oder im Internet unter www.kreis-dueren.de.


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