Prozess gegen Landrat Spelthahn eingestellt
Von Redaktion [20.04.2013, 11.41 Uhr]

Wolfgang Spelthahn

Wolfgang Spelthahn

Der Prozess des Amtsgerichts Düren gegen Landrat Wolfgang Spelthahn ist am Freitag ohne Urteilsspruch vorzeitig zu Ende gegangen. Zu Beginn des vierten der geplanten sechs Verhandlungstage nahm Landrat Spelthahn das Angebot des Schöffengerichts unter Vorsitz von Richter Dr. Stephan Ebeling und der Staatsanwaltschaft Aachen an, das wegen des Verdachts der Untreue gegen ihn geführte Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 3500 Euro einzustellen.

Bei dieser Geldauflage handelt es sich nicht um eine Geldbuße oder eine Geldstrafe. Vielmehr wird durch die Zahlung der Geldauflage das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt. Die Unschuldsvermutung gilt auch und gerade bei einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage uneingeschränkt fort. Auch das gegen Michael Müller geführte Verfahren wurde nach § 153a StPO eingestellt.

Angetreten war Landrat Spelthahn mit dem vorab formulierten Vorstellung, einen Freispruch zu erzielen. So erklärte er es der Aachener Zeitung im August in einem Interview nach bekannt der Anklage. Nach wie vor - so die persönliche Erklärung nach Verfahrenseinstellung - habe ihm der Prozessverlauf dabei Recht gegeben. "Gleichwohl habe ich mich entschieden, das Angebot des Schöffengerichts und der Staatsanwaltschaft auf Einstellung des Verfahrens anzunehmen, um auf diesem Weg die Belastungen für meine Familie und mein Amt unmittelbar zu beenden. Das ist aus meiner Sicht sowohl menschlich als auch politisch die richtige Entscheidung", so Landrat Wolfgang Spelthahn.

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Hintergrund des Prozesses sind vom Arbeitsvertrag nicht gedeckten Bonuszahlungen, die mit Spelthahn bewilligt haben soll und Müller angenommen und sich ausgezahlt haben soll. Damit wäre der Vorwurf der Untreue gegeben. Für diese Tantiemenzahlungen habe es, so die Anklage, keine Rechtsgrundlage im Arbeitsvertrag Müllers und keine gültigen Gremienbeschlüsse gegeben. Diese Auffassung hat das Schöffengericht in der Hauptverhandlung zurückgewiesen. Die Tantiemenzahlungen sind demnach strafrechtlich nicht zu beanstanden.

Müller war zwischen 2004 und 2009 Geschäftsführer der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren (GWS), deren Aufsichtsratsvorsitzender Spelthahn zu dieser Zeit war. 2010 wurde die GWS aufgelöst. Rechtsnachfolger der GWS ist die Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren (GIS).

Mit diesem Prozess-Ende sind aber noch nicht alle Vorwürfe gegen den Landrat vom Tisch. Derzeit laufen zwei weitere Vorermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, eines wegen des Grönemeyer-Konzerts, das 2008 für mehr als drei Millionen Euro veranstaltet worden ist und das mit 400 000 Euro Verlust beziffert ist, das andere wegen der Bestellung Jens Brökers zum Geschäftsführer der Indeland GmbH m vergangenen Jahr.


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