LVR-Expertise

Appell an die NRW-Landesregierung zur Inklusion an Schulen
Von Redaktion [06.03.2013, 19.00 Uhr]

Die sechs Fraktionen in der Landschaftsversammlung Rheinland haben mit einem gemeinsamen Positionspapier zum Thema Inklusion einen eindrücklichen Appell an die NRW-Landesregierung gerichtet. Anlass ist der Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes sowie die geplante Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke.

Die Politikerinnen und Politiker aus CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke. sowie Freie Wähler/Deine Freunde fordern von der Landesregierung: Die Qualität der individuellen Förderung von Kindern mit Behinderung muss gesichert sein - auch in Allgemeinen Schulen. Außerdem verfüge der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als bundesweit größter Förderschulträger über eine weitreichende Expertise, die er in den Inklusionsprozess einbringen wolle.

Anne Peters (Bündnis 90/Die Grünen, Kreis Kleve), Vorsitzende des LVR-Schulausschusses: "Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz wird die gegenwärtige Schullandschaft nachhaltig verändern. Hierbei gilt es, die Interessen der Kinder und Jugendlichen mit Handicap nicht aus dem Blick zu verlieren und Allgemeine Schulen fit für Inklusion zu machen. Von der Landesregierung wünschen wir uns eine enge Einbindung des LVR bei den anstehenden Veränderungen, um unser Fachwissen über die Förderung von Kindern mit Behinderung nutzbar zu machen."

Die Fraktionen warnen in dem Papier unter anderem vor einer restriktiven Anwendung der geplanten Schulgrößenverordnung. Diese legt fest, ab welcher Schülerzahl Förderschulen schließen müssen. Eine vorschnelle Schließung von Förderschulen könne zu einer Einschränkung des Elternwahlrechts und zu nicht planbaren Schülerzuwächsen an den LVR-Schulen führen.

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Mit Blick auf die finanzielle Dimension von Inklusion weisen die politischen Vertreterinnen und Vertreter darauf hin, dass kommunale Schulträger auf dem Weg zur schulischen Inklusion erheblich unterstützt werden müssen. Bei diesen Anstrengungen seien neben Bund, Land und Kommunen auch die verschiedenen Kostenträger des Sozial- und Gesundheitswesens gefordert. Vor Ort seien die tatsächlichen Bedarfe zu ermitteln.

Mit der Inklusionspauschale unterstützt der LVR schon heute zahlreiche kommunale Schulträger dabei, das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung zu ermöglichen. So können über die LVR-Förderung unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem Umbaumaßnahmen, technische Hilfsmittel oder Personal finanziert werden. Im Positionspapier sichern die Fraktionen zu, sich auch weiterhin finanziell zu engagieren.

Eine intensive Einbindung des LVR fordern die rheinischen Politikerinnen und Politiker insbesondere vor der Entscheidung über den sonderpädagogischen Förderbedarf eines Kindes, bei der Einrichtung der geplanten Schwerpunktschulen, bei kommunalen Schulentwicklungsplänen und der Ermittlung der tatsächlichen Bedarfe der Schulen vor Ort.

Der LVR ist Träger von 41 Schulen im Rheinland. Diese liegen in Aachen, Bedburg-Hau, Bonn, Düren, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Euskirchen, Köln, Krefeld, Leichlingen, Pulheim-Brauweiler, Rösrath, Sankt Augustin, Viersen, Wiehl-Oberbantenberg, Wuppertal, Mönchengladbach, Linnich und Oberhausen.

Das vollständige Positionspapier der Fraktionen kann im Volltext hier abgerufen werden.


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