Aus dem Polizeibericht

Polizei entwaffnet Betrunkenen in Düren
Von Redaktion [28.02.2013, 14.20 Uhr]

Ein Verdächtiger mit Maschinenpistole wurde laut Polizeibericht am Dienstagabend der Polizei in Düren gemeldet. Der Mann war an einer Bushaltestelle in der Innenstadt gesehen worden. Die Beamten konnten den 43-Jährigen überwältigen, der sich immer wieder gegen die polizeilichen Maßnahmen wehrte. Die Waffen stellten sich als Spielzeugpistolen heraus.

Gegen 20.35 Uhr bemerkte ein Passant den an einer Haltestelle an der Einmündung Alte Jülicher Straße/Meckerstraße sitzenden Mann. Augenscheinlich führte er ein Maschinengewehr mit sich, so dass der Zeuge umgehend die Polizei informierte. Mehrere Beamte wurden zu der genannten Örtlichkeit entsandt und trafen dort den Bewaffneten an. Dieser weigerte sich trotz mehrfacher Aufforderung, die Waffe auf den Boden zu legen, woraufhin er von den Polizisten überwältigt und
entwaffnet wurde.

Schnell stellten die Beamten fest, dass es sich bei dem Maschinengewehr sowie einer weiteren Pistole nicht um echte Feuerwaffen, sondern um täuschend echte Nachahmungen handelte.

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Da der Mann sich nicht ausweisen konnte, sollte er zur Identifizierung zur Polizeiwache gebracht werden. Schon auf dem Weg dorthin beleidigte und bedrohte er die Polizeibeamten auf Schärfste,
und in der Gewahrsamszelle griff er die Ordnungshüter sogar körperlich an. Ein Arzt entnahm dem 43 Jahre alten gebürtigen Dürener eine Blutprobe, denn ein Atemalkoholtest hatte einen Wert von umgerechnet 1,62 Promille ergeben.

Die Identität des Tatverdächtigen konnte schließlich geklärt werden, allerdings musste er zwischenzeitlich in ein Krankenhaus gebracht werden, denn bei seinem Angriff auf die Polizisten hatte er sich selbst eine leichte Verletzung zugezogen, die ambulant behandelt werden musste.

Anschließend wurde der 43-Jährige wieder dem Polizeigewahrsam überstellt, denn da er zur Zeit über keinen festen Wohnsitz verfügt, besteht die Gefahr, dass er sich dem nun eingeleiteten Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, Widerstand gegen Polizeibeamte sowie Bedrohung und Beleidigung entziehen könnte.

Die Polizisten wurden bei dem Widerstand und dem Angriff des Beschuldigten glücklicherweise nicht verletzt. Die sogenannten Anscheinswaffen, die in der Öffentlichkeit nicht geführt werden
dürfen, wurden sichergestellt.


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