Bauern lassen Artenschutzkonzept „Tagebau Hambach“ prüfen.
Von Redaktion [13.09.2012, 09.35 Uhr]

Angesichts der geplanten großflächigen Inanspruchnahme wertvollen Ackerlandes für das Artenschutzkonzept von RWE Power haben sich die Kreisbauernschaften Düren und Köln / Rhein-Erft-Kreis entschlossen, ein eigenes Sachverständigengutachten für diese in ihrem Ausmaß bislang einzigartige Artenschutzmaßnahme einzuholen.

Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) dazu mitteilt, soll im Zuge des Braunkohlen-Tagebaus Hambach die Umsiedlung vor allem besonders geschützter Tierarten – vorrangig die Bechsteinfledermaus – gesichert werden.

„Wenn schon gegen einen derart starken Artenschutz, wie dieser vom europäischen Recht und in dessen Umsetzung vom Bundesnaturschutzgesetz vorgegeben ist, kaum rechtliche Abwehrmittel zur Verfügung stehen, so will die Landwirtschaft wenigstens frühzeitig wissen, ob das vom Bergbautreibenden zur Genehmigung eingereichte Artenschutzkonzept in diesem flächenhaften Umfange notwendig ist“, machten die Kreisbauernvorsitzenden Erich Gussen (Düren) und RLV-Präsident Friedhelm Decker (Köln) deutlich. ??

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Die beiden Kreisbauernvorsitzenden wiesen daraufhin, dass die für die Energieversorgung unverzichtbare Gewinnung von Braunkohle im rheinischen Revier bereits seit Jahrzehnten und auch künftig auf Kosten der landwirtschaftlichen Nutzung erfolge. Erstmals seien beste Ackerböden nicht unmittelbar durch den Braunkohlen-Tagebau betroffen, sondern zusätzlich am Rande des Tagebaus Hambach zur Sicherung des lokalen Artenschutzes. Nach der Planung von RWE Power sollen etwa 700 ha Acker- und eine ungefähr ebenso große Waldfläche umgewandelt werden.

„Das in dem anhängigen Genehmigungsverfahren vom Bergbautreibenden eingereichte und von Sachverständigen erarbeitete Artenschutzkonzept muss kritisch hinterfragt werden“, so die Kreisvorsitzenden. Mit einem von der Landwirtschaft beauftragten Fachgutachter solle daher dieses Artenschutzkonzept nochmals auf den Prüfstand. Wenn denn großflächige Maßnahmen für besonders geschützte Tierarten unabwendbar seien, müsse die Landwirtschaft erwarten können, dass diese auf das absolut notwendige Maß beschränkt bleiben. ?

„Dazu will sich die Landwirtschaft nicht auf die im Auftrage des Bergbautreibenden erstellten Gutachten verlassen, sondern ein eigenes Gutachten einholen, um selbst ein Urteil anstellen zu können, was wirklich notwendig ist“, gaben Gussen und Decker zu verstehen. Gelange der neue Fachgutachter zu anderen Erkenntnissen, könnten diese noch in dem anhängigen bergrechtlichen Genehmigungsverfahren zum Tagebau Hambach Berücksichtigung finden.


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