Kreis Düren wird Spielraum im "Uhu-Urteil" nutzen
Von Redaktion [11.04.2012, 08.15 Uhr]
"In seinem Urteil hat das Verwaltungsgericht Aachen die Tempobegrenzung auf 50 Stundenkilometer nicht grundsätzlich für rechtswidrig erklärt, sondern nur die Art und Weise, wie sie zustande gekommen ist. Diesen formalen Fehler wird der Kreis Düren heilen, indem er sein Ermessen wie gefordert ausübt", kommentierte Landrat Wolfgang Spelthahn am Dienstag das mit Spannung erwartete sogenannte "Uhu-Urteil".
Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichtes Aachen hatte am Dienstag entschieden, dass das Tempo 50-Limit auf einem Teilstück der Landstraße 249 bei Heimbach-Blens rechtswidrig ist, da der Kreis Düren es unter anderem mit Verweis auf eine im Jahr 2005 getroffene Vereinbarung mit den Naturschutzverbänden zum Schutze dort lebender Uhus angeordnet habe.
Das Gericht schließt ein generelles oder tageszeitabhängiges Tempolimit zum Schutze der nachtaktiven Großeule an dieser Stelle aber ausdrücklich nicht aus. Allerdings müsse ein Tempolimit auf einer eigenständigen Ermessensentscheidung des Kreises beruhen. "Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und sorgfältig auswerten und danach eine Ermessensentscheidung treffen", kündigte Landrat Wolfgang Spelthahn an.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt dazu ein Anhörungsverfahren vor, im Rahmen dessen Stellungnahmen des Baulastträgers, der Polizei und der Naturschutzverbände ein-zuholen sind. Das soll nun kurzfristig geschehen. Die Tempo 50-Schilder werden jedoch nicht abmontiert; sie bleiben bis zur Ermessensentscheidung stehen, die Radaranlage abgeschaltet.
Der Kreis Düren prüft derzeit, wie er mit den an der Radaranlage an der L 249 bei Heimbach-Blens festgestellten Verkehrsverstößen umgehen wird.
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