Kreis Düren: Zu wenig Geld vom Land erhalten Von Redaktion [30.09.2010, 14.22 Uhr]
Aufgrund einer auch vom Kreis Düren angestrengten Klage hatte das Landesverfassungsgericht im Mai dieses Jahres entschieden, dass bei einer Mittelverteilung durch das Land verschiedene Kommunen benachteiligt wurden und hier eine Korrektur vorgenommen werden müsse.
Dem Land wurde auferlegt, den Berechnungsmodus für die Verteilung unter Berücksichtigung des Gerichtsurteils zu modifizieren. Inzwischen hat das Land NRW einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt und in die Landtagsberatungen eingebracht.
Die dem Gesetzesentwurf beigefügte Neuberechnung basiert nach Erkenntnissen des Kreises jedoch auf Daten, die mit den tatsächlichen Ersparnissen aus der Umstellung von der Sozialhilfe zum Sozialgesetzbuch, wie sie sich nach der amtlichen Rechnungsstatistik ergeben, nicht übereinstimmen. Dies gilt im Übrigen auch für andere am Gerichtsverfahren beteiligten Kommunen.
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Der Kreis Düren hat daher den Landkreistag NRW als Interessenvertretung der Kreise aufgefordert, sich erneut dem Berechnungsmodus zu befassen. Zugleich wurde das zuständige Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes aufgefordert, die Kalkulationsgrundlagen offen zu legen und die nach dem neuen Modus zugrunde zu legenden Daten der amtlichen Rechnungsstatistik korrekt zu entnehmen.
Landrat Wolfgang Spelthahn: „Es ist in keiner Weise nachzuvollziehen, dass die Kommunen, die einen Rechtsstreit gegen das Land gewonnen haben, nun keine höhere Entlastung des Landes bekommen sollen. Hier ist dringender Handlungsbedarf beim Land gegeben.“
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