Kreis Düren klagt gegen Mehrbelastung in Münster Von Redaktion [08.09.2010, 12.27 Uhr]
Mehrkosten von rund 700.000 Euro in diesem Jahr, die bis 2013 auf über 2,5 Millionen Euro wachsen, muss der Kreis Düren schultern, um den gesetzlichen Vorgaben des NRW-Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) gerecht zu werden. Nach diesem Gesetz muss der Kreis bis zum 1. August 2013 fast 600 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren schaffen, um die dann vorgeschriebene 35-prozentige Versorgungsquote zu erfüllen.
Um die jährlichen Mehrkosten nicht aus eigener Kasse bezahlen zu müssen, klagen der Kreis Düren und 22 weitere Kommunen vor dem Landesverfassungsgericht in Münster. Sie sehen das in der Landesverfassung festgeschriebene Konnexitätsprinzip verletzt, nachdem derjenige, der Gesetze erlässt, auch die auskömmliche Finanzierung sicherzustellen hat.
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Das Verfahren hat am Dienstag (7. September) begonnen; das Urteil wird für den 12. Oktober erwartet. Gregor Dürbaum, Leiter des Kreisjugendamtes, das für 14 der 15 Kreiskommunen (außer Stadt Düren) zuständig ist, verfolgte den Prozessauftakt in Münster: „Nach meinem Eindruck hat das Gericht viel Verständnis für die Position der klagenden Kommunen erkennen lassen.“
Landrat Wolfgang Spelthahn begrüßt die breit angelegte Schaffung von Betreuungsplätzen für Kleinkinder ausdrücklich. „Wogegen wir uns wehren, ist einzig und allein die Tatsache, dass wir die Rechnung bezahlen sollen, obwohl das Land NRW diese Leistung bestellt hat.“
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