IHK informiert über rechtliche Hürden beim Online-Handel
Von Redaktion [31.05.2010, 07.02 Uhr]
Beim Online-Handel müssen Unternehmer neben der Belehrungspflicht über das Widerrufsrecht von Verbrauchern auch weitere wichtige Informations- und Hinweispflichten beachten. Fehler in diesem Bereich können kostspielige Abmahnungen zur Folge haben.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Recht im Zentrum" informiert die Industrie- und Handelskammer Aachen am Mittwoch, 2. Juni, von 18 bis 20 Uhr, über alle relevanten Rechtsfragen beim Online-Handel.
Referent ist Dipl.- Wirtschaftsjurist Martin Rätze, Trusted Shops GmbH, Köln.
Veranstaltungsort ist das Atrium im Justizzentrum Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52040 Aachen.
Anmeldung:
recht@aachen.ihk.de
oder per Fax: 0241 4460-153
Anmeldeschluss: 31. Mai 2010
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