Gesetzesänderung über die Zulassung von Kraftfahrzeugen
Kein neues Auto für Schuldner im Kreis Düren
Von Redaktion [26.07.2005, 14.36 Uhr]
Kurz vor Abschluss der Legislaturperiode hat der Bundestag in Berlin noch einer langjährigen Forderung der deutschen Kommunen entsprochen und die Länder ermächtigt, die Zulassung von Kraftfahrzeugen unter bestimmten Voraussetzungen zu unterbinden.
Landrat Wolfgang Spelthahn begrüßt die Entscheidung des Bundestages. Er geht davon aus, dass eine entsprechende Rechtsverordnung in NRW kurzfristig erlassen wird.
Nach der bisherigen Rechtslage konnte das Straßenverkehrsamt die Zulassung eines Kraftfahrzeuges selbst dann nicht ablehnen, wenn frühere Fahrzeuge des Bürgers aufgrund nicht gezahlter Versicherungsprämien zwangsweise stillgelegt werden mussten. Neben den nicht gezahlten Versicherungsbeiträgen konnten die Bürger in den meisten Fällen auch die sich aus der Zwangsstillegung ihres Fahrzeuges ergebenden Gebühren nicht bezahlen. Kreiskämmerer Dirk Hürtgen betont, dass hier zur Zeit noch Gebührenforderungen des Kreises in Höhe von rund 750.000 € im Rahmen der Vollstreckung realisiert werden müssen. Aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Betroffenen ist die Gebührenforderung des Kreises jedoch in der Regel uneinbringlich, was zu erheblichen Einnahmeausfällen führt.
Nach der neuen Rechtslage kann das Straßenverkehrsamt die Zulassung eines Fahrzeuges verweigern, wenn aufgrund der Zwangsstillegungen eines vorherigen Fahrzeuges noch Gebührenforderungen des Kreises offen sind. Peter Rubel, Leiter des Straßenverkehrsamtes, betont, dass zwar im Zulassungsverfahren ein weiterer Verfahrensschritt eingebaut werden müsse, andererseits die Zahl der notwenigen Zwangsstillegungen von Fahrzeugen deutlich zurückgehen würden. Die Kreisverwaltung erarbeitet derzeit die organisatorischen und EDV-technischen Voraussetzungen, um bei Inkrafttreten der angekündigten Rechtsverordnung sofort handlungsfähig zu sein.
Landrat Wolfgang Spelthahn betont, dass neben den geschilderten Vorteilen für den Kreis auch der volkswirtschaftliche Schaden durch die nicht gezahlten Versicherungsprämien aufgrund der neuen Rechtslage deutlich zurückgehen wird.
Dies ist mir was wert: | Artikel veschicken >> | Leserbrief zu diesem Artikel >>
Newsletter
Schlagzeilen per RSS
© Copyright