Ergebnisse der Bodenschätzung im Jülicher Land
Von Redaktion [27.02.2010, 10.59 Uhr]
Die Ergebnisse der Nachschätzungen der Gemeinden Jülich, Linnich, Titz sowie der Neukulturschätzung im Gebiet der Flurbereinigung Kirchberg liegen bis 8. März im Finanzamt Jülich zur Einsicht aus.
Im Detail betrifft es Bereich der Flurbereinigung Rödingen/beschleunigten Zusammenlegung Rödingen-Nord mit den Gemarkungen Güsten, Jülich, Mersch, Pattern I, Rödingen, Stetternich, Welldorf (tlw. auch übrige Gemarkungsteile), der Flurbereinigung Gereonsweiler, außerdem der Gemarkungen Linnich, Gevenich, Glimbach.
Das Amt empfiehlt eine telefonische Terminabsprache unter 02271/82-3031 und3143, 02461/685-3442 u. 3443 oder 02431/801-2242.
Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Ergebnisse der Nachschätzung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekannt gegeben.
Gegen die Ergebnisse der Nachschätzung können die Eigentümer der betreffenden Grundstücke (Flächen) Einspruch einlegen: Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit dem Ablauf des Tages, bis zu dem die Ergebnisse offengelegt sind. Der letzte Tag zur Einlegung des Einspruchs ist demnach der 8. April.
Ders Einspruchs soll die Entscheidung bezeichnet werden, gegen die sich der Einspruch richtet. Es soll angegeben werden, inwieweit die Entscheidung angefochten und ihre Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen und die Beweismittel angeführt werden.
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Einspruchs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist.
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