Melderegisterauskunft in besonderen Fällen
Widerspruch in Jülich einlegen
Von Redaktion [14.07.2005, 15.13 Uhr]
Wer nicht möchte, dass sein Vor- und Familiennamen, seine Titel, wie Doktorgrad und ähnliches, oder seine Anschrift an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen weitergegeben wird, der kann den sogenannten “Widerspruch nach dem Meldegesetz” einlegen. Dieser gilt dann sowohl für Parlaments- und Kommunalwahlen, sowie Auskünfte an Parteien zu Volksbegehren, Volksentscheide und Bürgerentscheide. Widersprochen werden kann damit auch gegen die Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen - auch gegenüber den Medien und Adressbuchverlagen. Diesen darf ohnehin nur bei vorheriger Einfwilligung der Betroffenen Auskunft erteilt werden.
Von ihren Widerspruchsrechten und der Möglichkeit zur Erteilung von Einwilligungen können die Betroffenen Gebrauch machen. Dies kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Einwohnermeldeamt der Stadt Jülich, im Neuen Rathaus, Zimmer 2 – 4.
Dies ist mir was wert: | Artikel veschicken >> | Leserbrief zu diesem Artikel >>
Newsletter
Schlagzeilen per RSS
© Copyright