Personenstandsregister umgezogen
Jülicher Stadtarchiv hat Zuwachs bekommen
Von Redaktion [22.04.2009, 12.06 Uhr]
![]() Diese Geburtsurkunde aus dem 1832 gehört jetzt ebenfalls zum Fundus des Stadtarchivs |
Anfang März wechselte ein großer Teil der Personenstandsregister (Geburten-, Heirats- und Sterbebücher) der Stadt Jülich und ihrer Ortsteile, die bisher im Standesamt aufbewahrt worden waren, ins Jülicher Stadtarchiv über. Damit wird die neben den Kirchenbüchern zentrale Quelle für die Familienforschung für alle Interessenten uneingeschränkt im Stadtarchiv nutzbar.
Ermöglicht hat dies das neue „Personenstandsrechtsreformgesetz“ vom Dezember vorigen Jahres. Danach sind zum 1. Januar 2009 alle Personenstandsregister nach dem Ablauf bestimmter Fristen zu Archivgut geworden und obliegen damit der Verwaltung durch die jeweiligen Kommunalarchive. Konkret betroffen sind gemäß den Aufbewahrungsfristen für das Standesamt zunächst alle Geburtenbücher bis zum Jahr 1898, die Heiratsbücher bis 1928 und die Sterbebücher bis 1978. In jedem neuen Jahr wir dann je ein weiterer Jahrgang hinzukommen, zum 1. Januar 2010 also folgen die Bände 1899 (Geburten), 1929 (Heiraten) und 1979 (Sterbefälle) usw.
Die Register reichen zurück bis ins Jahr 1798, als nach dem Beschluss der französischen Regierung, das linksrheinische Gebiet zu annektieren, die bis dahin erlassenen Personenstandsgesetze auch in den hiesigen Departements Rechtskraft erhielten.
Neben den eigentlichen, zu Jahres- oder Mehrjahresbänden vereinigten Urkunden sind demnächst auch die diesen zugehörigen so genannten Sammelakten im Archiv einsehbar, die oft über die eigentlichen Registereinträge hinaus interessante Informationen vermitteln.
Nach den erforderlichen organisatorischen Vorarbeiten werden Register und Sammelakten voraussichtlich nach den Osterferien den interessierten Nutzern des Archivs zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten (dienstags von 14-18 und mittwochs von 15-18 Uhr) zugänglich sein.
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