Vortrag im Dietrich-Bonhoeffer-Haus

Jülich: Damit der eigene Wille zählt
Von Redaktion [06.09.2008, 09.56 Uhr]

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Wenn eigene Willensäußerungen aufgrund von Krankheit nicht mehr möglich sind, greifen Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügungen, falls sie vorher verfasst wurden.

Was gilt es dabei in rechtlicher Hinsicht zu beachten? Welche Bereiche umfassen sie? Brauchen sie Aktualisierung? Wer muss Kenntnis davon haben? Gibt es Formulare – und wenn ja, welche eignen sich besonders?

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Informationen aus kompetenter Hand gibt Dr. Michael Jüttner, Richter am Amtsgericht Düren im Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Düsseldorfer Straße 30 am Mittwoch, 10. September, um 18.30 Uhr. Eine Anmeldung ist erforderlich, um die ausführlichen Informationsmaterialen entsprechend vorzubereiten.

Anmeldungen bei der Ev. Erwachsenenbildung des Kirchenkreises Jülich, Aachener Straße 13a, 02461/ 99 660 bzw. eeb@kkrjuelich.de an. Es entsteht eine Gebühr in Höhe von 5 Euro.


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