Verhaltensregeln
Erholung am Barmener Baggersee
Von Redaktion [31.05.2008, 08.57 Uhr]
Keine Gleichberechtigung – Rücksichtnahme soll die Marschroute sein, unter der sich Naherholung und Naturschutz am Barmener Baggersee treffen. Seit drei Jahren ist eine Ordnungspartnerschaft vereinbart, die über Mensch und Natur am See wacht. Zur beginnenden Badesaison wird noch einmal auf die umweltrelevanten Verhaltensregeln hingewiesen – so ist Grillen rund um den See absolut verboten.
![]() Eine Ordnungspartnerschaft ist für das Nebeneinander von Naturschutz und Naherholung am Barmener Baggersee aktiv |
Naturschutz und Naherholung schließen sich am Barmener Baggersee nicht aus. Dennoch erfordern die vielfältigen Nutzungsansprüche eine gewisse Aufklärungs-, Informations- und Kontrollfunktion. Diese wird im Rahmen einer Ordnungspartnerschaft zwischen der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren und der Polizeistation Jülich sowie der Stadt Jülich und der Bürgerinitiative Barmen durch ein seit mittlerweile 2005 eingespieltes Team wahrgenommen. Nach Auffassung des Leiters der Unteren Landschaftsbehörde, Egbert Wilhelm, ist dies ein ganz entscheidender Schritt zum Naturschutz im Einklang mit Naherholungsinteressen.
Ein besonderer Dank gilt den lokalen Akteuren in Person der zuständigen Landschaftswarte, dem Bezirksbeamten der Polizeistation Jülich sowie den seitens der Stadt Jülich eingesetzten Ordnungskräften. Dabei werden die Besucher und Gäste des Barmener Sees mittels Flyer, Hinweistafeln und Informationen durch das Team über die Bedeutung des Barmener Sees als Teil eines Naturschutzgebietes gezielt aufgeklärt.
Ein weiterer Meilenstein zum besseren Verständnis der Naturschutzerfordernisse soll durch die vor wenigen Wochen in einer Gemeinschaftsaktion durch die Naturschutzverbände und der Bürgerinitiative Barmen errichteten Beobachtungsstation auf Broicher Seite am Rurufer Radweg erreicht werden. Informationstafeln und Führungen durch die Naturschutzverbände sollen dazu beitragen, den Besuchern die ökologische Bedeutung des Gebietes mit seiner vielfältigen Tierwelt näher zu bringen und Verständnis für erforderliche Regelungen wie z.B. die Einhaltung des Wegegebotes und „Hunde nur an der Leine zu führen“ zu erzielen.
Für ein harmonisches Miteinander von Mensch und Natur und zum Schutz dieses wertvollen Lebensraumes vor Zerstörung oder Beschädigung sind jedoch bestimmte Verhaltensregeln notwendig. So gilt “Verlassen Sie den Wanderweg nicht!” Hunde sind – außer am Hundestrand – an der Leine zu führen. Abfälle dürfen nicht in der Natur entsorgt werden und Grillen ist rund um den See absolut verboten. Hingewiesen wird auch darauf, das Badene und “Wege-Lagerer” an den Badestrand gehören.
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