Vortrags- und Gesprächsabend
Jülich: Leben zwischen Autonomie und Fürsorge
Von Redaktion [21.04.2008, 08.01 Uhr]
Zu einem Vortrags- und Gesprächsabend lädt am Donnerstag, 24. April, der Ambulante Malteser Hospizdienst. Orientierung geben im Informationsdschungel um Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht soll an diesem Abend Dr. Michael Jüttner, als Richter am Amtsgericht Düren ein erfahrener Experte.
Die Medizin und ihre benachbarten Disziplinen haben in den letzten Jahren riesige Fortschritte gemacht und ermöglichen z.B. das Überleben bei schwersten Unfällen und Erkrankungen. Die Kehrseite dieser eigentlich begrüßenswerten Entwicklungen ist eine verbreitete Angst, „an Schläuchen verkabelt menschenunwürdig dahinzuvegetieren“ und nicht sterben zu dürfen oder können.
Ein Vortrags- und Gesprächsabend des Ambulanten Malteser Hospizdienstes am Donnerstag, 24. April, soll Orientierung geben im Informationsdschungel um Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Dr. Michael Jüttner, als Richter am Amtsgericht Düren ein erfahrener und auch in Jülich bekannter Experte, wird darüber informieren, wann welche Vorsorge getroffen werden sollte und ebenso vertraut machen mit den derzeit im Gerichtsbezirk Jülich verwendeten und anerkannten Formularen.
Die Veranstaltung, die allen Interessierten offen steht, beginnt um 19 Uhr im Kapellenraum des Mädchengymnasiums Jülich (Aufgang zur Kirche, Römerstraße).
Es gibt viele Versuche, diesem Dilemma zwischen Autonomie von Patienten und ärztlicher Fürsorge zu begegnen oder es aufzulösen. Bekannte Möglichkeiten sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, die in vielen verschiedenen Formularen kursieren. Etwa acht Millionen Menschen in Deutschland haben z.B. eine schriftliche Patientenverfügung verfasst. Auch die politisch Verantwortlichen und ihre Berater haben sich in den letzten Jahren intensiv mit dem Themenbereich befasst und beraten derzeit drei parteiübergreifende verschiedene Gesetzesanträge eines „Patientenverfügungsgesetzes“. Die Bundesärztekammer dagegen glaubt, dass die bestehenden rechtlichen Regelungen ausreichen.
Praktisch lesen sich die brennenden Fragen so: Wo endet die ärztliche Pflicht, das Leben (um jeden Preis) erhalten zu wollen? Wie viel Behandlung ist sinnvoll und gut und welche Rolle spielt dabei der Wille des betroffenen Menschen, vor allem des Menschen, der seinen Willen aktuell wegen Bewusstlosigkeit oder fehlender Einwilligungsfähigkeit nicht verbindlich ausdrücken kann? Wie stelle ich sicher, dass mein Wille auch verwirklicht wird?
Für Fragen im Vorfeld steht der Koordinator des Ambulanten Malteser Hospizdienstes, Michael Betz, zur Verfügung: Telefon 02461 620-242.
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