Aus dem Polizeibericht

Jülich: Beherzte Seniorin rief die Polizei
Von Redaktion [25.02.2008, 08.23 Uhr]

Die Jülicherin wurde gegen 14.30 Uhr von einem Mann angerufen, der vorgab, ihr Enkel zu sein und für den Kauf eines neuen Fahrzeuges dringend 10.000 Euro zu brauchen. Da sie den Anrufer aber an der Stimme nicht erkannte, schöpfte sie Verdacht. Nach der Beendigung des Telefonats wandte sich die Dame richtigerweise an die Polizei, die eine Strafanzeige aufnahm und eine Fahndung einleitete.

Wer zu diesem Vorfall sachdienliche Hinweise machen kann, wird gebeten, sich an die Einsatzleitstelle der Polizei in Düren unter Telefon 0 24 21/949-2425 zu wenden.

Der Vorfall veranlasst die Polizei, um noch einmal besonders ältere Menschen davor zu warnen, auf die altbekannte Masche des so genannten "Enkeltricks" herein zu fallen. Die Vorgehensweise der Täter ist meistens gleich. Im Laufe des "netten" Gespräches wird dann von einem günstigen Autokauf, einem besonderen "Schnäppchen" erzählt oder der Anrufer täuscht vor, in einer Notlage zu sein. In jedem Fall wird dringend Geld benötigt.

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Sollten Betroffene ihren Verwandten/Bekannten unter der bekannten Telefonnummer zurückrufen und den Vorfall besprechen

Umgehend sollte die Polizei informiert werden, wenn ein Telefonbetrüger angerufen hat. Das gilt auch, wenn die Straftat bereits begangen wurde. Das Kommissariat Vorbeugung gibt in diesem fällen Hilfestellung. Vor allem sollte man nie Unbekannten ungeprüft Bargeld geben.

Zum Bedauern der Polizei erreichen die Warnungen häufig die möglichen Opfer gerade dieser Betrugsmasche nicht. Deshalb werden Verwandte, Freunde, Bekannte oder sonstige Bezugspersonen gebeten, den Seniorinnen und Senioren die Vorgehensweise dieser Täter zu schildern und Vereinbarungen für den Notfall zu treffen, z.B. sich auf keine Zusage einzulassen und sofort eine Vertrauensperson zu informieren.

Aber auch Bank- und Postbeschäftigte werden gebeten, ältere Menschen bei der Abhebung größerer Bargeldbeträge auf die geschilderten Betrügereien anzusprechen und bei begründetem Tatverdacht die Polizei zu informieren.


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