Steuerbescheid gehen zu

Jülich: Kein Widerspruch möglich
Von Redaktion [23.01.2008, 11.17 Uhr]

In den nächsten Tagen wird im Einzugsbereich der Stadt Jülich die Jahresveranlagung zu den Grundbesitzabgaben zugestellt werden. Anders als in den vorangegangenen Jahren, kann gegen diesen Bescheid kein Widerspruch mehr erhoben werden.

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung zum 1. November 2007 entfällt das bisherige Widerspruchsverfahren. Sollten Sie sich durch den Bescheid beschwert fühlen, steht Ihnen innerhalb eines Monats nach Zustellung formell nur noch der direkte Weg zum Verwaltungsgericht Aachen zur Verfügung.

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Sollten jedoch mit dem Veranlagungsbescheid grundsätzliche Fragen auftreten, bietet die Stadt ein Gespräch zur persönliche Erörterung des Bescheides ab.. Unabhängig von dem neuen Rechtsweg würden laut Verwaltung auch weiterhin Korrekturen durch offensichtliche Fehler (Zahlendreher, Fehler beim Ablesen o.ä.) auch außerhalb eines Klageverfahrens korrigiert.

Die förmliche Rechtsbehelfsbelehrung befinden sich auf der Rückseite des Veranlagungsbescheides. Für Rückfragen ist das Steueramt Ansprechpartner.


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