Frist bis 1. März

22 Schöffen aus Jülich gesucht
Von Redaktion [22.01.2008, 15.10 Uhr]

In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen für Strafkammer und Schöffengericht für die Amtsperiode 2009 bis 2013 statt. Die Stadt Jülich muss mindestens 18 Schöffen für die Strafkammer und vier Schöffen für das Schöffengericht benennen.

Aufgabe der Schöffinnen und Schöffen ist es, als Laienrichter neben dem hauptamtlichen Richter Recht zu sprechen. Eine Schöffin oder Schöffe muss keine juristische Vorbildung haben. Allerdings verlangt das verantwortungsvolle Schöffenamt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung.

Ferner müssen die Schöffinnen und Schöffen die deutsche Staatsangehörigkeit haben, mindestens 25 Jahre alt, nicht älter als 70 Jahre sein und im Stadtgebiet Jülich ihren Wohnsitz haben. Außerdem müssen sie gesetzlich in der Lage sein, ein öffentliches Amt zu bekleiden.

Bis zum 30. Juni müssen Vorschlagslisten für die Schöffenwahl erstellt werden. Über die Aufnahme in diese Vorschlagsliste entscheidet der Rat der Stadt Jülich. Hierzu bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden der Mitglieder des Rates der Stadt Jülich, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates.

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In dieser Vorschlagsliste sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen Berücksichtigung finden.

Beim Amtsgericht Jülich tritt zwischen 16. September und 15. Oktober ein Ausschuss zusammen, der die Schöffinnen und Schöffen aus den Vorschlagslisten wählt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bis zum 1. März bei der Stadtverwaltung Jülich, Ordnungsamt, Zimmer 6, schriftlich oder persönlich zu bewerben.

Folgende Angaben sind erforderlich:

Vor- und Zuname
Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet
Geburtstag- und ort
Beruf (bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes möglichst unter Angabe des
Tätigkeitsbereiches)
Anschrift.

Für Rückfragen steht Herbert Krichel, Ordnungsamt Stadt Jülich, Tel.: 02461-63-306 gerne zur Verfügung.


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