Neues Kinderbildungsgesetz

In Jülich fehlen noch Anmeldungen
Von Redaktion [13.01.2008, 17.50 Uhr]

Im Hinblick auf das am 1. August 2008 in Kraft tretende Kinderbildungsgesetz (KiBiz) der Landesregierung NRW hat die Stadt Jülich einen Anmeldebogen an die Eltern der städtischen Kindertageseinrichtungen versandt, um den zukünftigen Betreuungsbedarf zu ermitteln.

Diejenigen Eltern, die ihre Kinder neu in einer städt. Kindertageseinrichtung anmelden möchten, werden gebeten, sich spätestens bis zum 15. Januar im Amt für Kinder, Jugend und Sozialplanung, Hiltrud Liebmann, Telefon 02461/63211 zu melden. Eltern, die bis dahin ihre Kinder nicht angemeldet haben, werden nicht frei zwischen den Betreuungszeiten ihrer Kinder wählen können.

Das Kibiz stellt erstmals drei Betreuungskontingente zur Wahl: 25 Stunden, 35 Stunden oder 45 Stunden pro Woche.

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Ausgehend von den Anmeldungen, die bis zum 15. Januar vorliegen, wird dann zwischen dem Kreisjugendamt und der Stadt abgestimmt, welche Betreuungsgruppen und -zeiten in den jeweiligen Einrichtungen ab 1. August vorzuhalten sind. Die Festlegung der Betreuungszeiten gilt verbindlich für ein Kindergartenjahr.

Für Fragen zum Anmeldeverfahren steht das Amt für Kinder, Jugend und Sozialplanung der Stadt Jülich, Hiltrud Liebmann, Tel.: 02461/63-211 gerne zur Verfügung.Hinweis: Die komplette Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen ist auf der Internetseite des Kreises Düren abrufbar unter: www.kreis-dueren.de/Gesundhei&Jugend/Jugend&Familien/Kindertageseinrichtungen


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