In 27 Stimmbezirken wird das Kreuz gemacht

Wahlbekanntmachung für Jülich
Von Redaktion [19.05.2005, 13.54 Uhr]

Am 22. Mai 2005 findet die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Die Stadt Jülich, die zum Wahlkreis 11 Düren I gehört, ist in 27 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. Lesen Sie hier die offizielle Bekanntgabe zum Wahltag.

1. Der Stimmbezirk und Wahlraum, in dem der Wahlberechtigte wählen kann, sind in der per Post zugegangenen Wahlbenachrichtigung angegeben.Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wähler hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen und hat deshalb einen amtlichen Personalausweis mitzubringen. Zur Erleichterung des Wahlgeschäfts soll auch die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden.

2. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die jedem Wähler beim Betreten des Wahlraumes ausgehändigt werden. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei oder des Kennworts und einen Kreis für die Kennzeichnung. Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme geheim ab. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet werden; er faltet ihn dort so zusammen, dass bei der Abgabe von Umstehenden nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.

4. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis seiner Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

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Wahlschein ausgestellt ist
- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder
- durch Briefwahl
ihre Stimme abgeben.

6. Wer durch Briefwahl wählen will, muss beim Bürgermeister der Stadt Jülich, Wahlamt, Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich, mit dem Wahlschein zugleich Briefwahlunterlagen beantragen. Zu den Briefwahlunterlagen gehören ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises, ein amtlicher (blauer) Wahlumschlag, ein amtlicher (roter) Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl.
Der Wahlbrief mit dem in einem besonderen verschlossenen blauen Wahlumschlag liegenden Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig an die auf ihm angegebene Anschrift zurückzusenden, dass er dort spätestens am Wahlsonntag, dem 22. Mai, bis 18 Uhr eingegangen ist.
Der Wähler kann den Wahlbrief auch im Neuen Rathaus, Große Rurstraße 17, bis zum vorgenannten Zeitpunkt abgeben

7. Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses werden besondere Briefwahlvorstände gebildet, die am Wahlsonntag um 14 Uhr in Jülich, Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, zusammentreten und um 18 Uhr mit der Auszählung beginnen.

8. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses nach Ende der Wahlzeit in den Stimmbezirken sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Das gilt auch für die Tätigkeit der Briefwahlvorstände (siehe auch Ziffer 7).

9. Statistische Wahlbezirke
Im Wahlbezirk 1 der Stadt Jülich wird eine Wahlstatistik durchgeführt. Sinn und Zweck der statistischen Wahlauswertung ist die Feststellung des Wählerverhaltens nach Geschlechtern und Altersgruppen. Die Besonderheiten des Ablaufs in den repräsentativen Auswahlbezirken bestehen lediglich darin, dass Stimmzettel mit Unterscheidungskennzeichnungen ausgehändigt werden. Der Grundsatz der geheimen Wahl bleibt gewährleistet und das Wahlergebnis wird in gleicher Weise wie in allen übrigen Wahlbezirken festgestellt.


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