Ratsbeschluss

Stadt Jülich zahlt Schulbücher nur noch für SGB XII-Empfänger
Von Redaktion [18.06.2007, 11.12 Uhr]

Das neue Schulgesetz für das Land NRW sieht vor, dass vom Schulträger beim Kauf von Schulbüchern und anderer Lernmittel nur noch der Eigenanteil für Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII übernommen werden muss, nicht aber mehr der von Leistungsberechtigten von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

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Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 23.Mai entschieden, dass ab dem neuen Schuljahr auch bei den Schulen der Stadt Jülich so verfahren wird. Dies bedeutet, dass die Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II und die Asylbewerber nicht mehr wie gewohnt vom Schulverwaltungsamt oder der Schule einen Gutschein erhalten, sondern dass sie einen Teil der Schulbücher für ihre Kinder selber zahlen müssen.

Auch seitens des Sozialamtes werden diese Leistungen nicht übernommen.


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