Tierische Hinterlassenschaften
Jülich: Ein Haufen Ärger
Von Redaktion [02.07.2007, 08.07 Uhr]
Hunde und Pferde sind Sympathieträger – sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. Doch auch die größte Zuneigung nutzt nichts, wenn man immer wieder in den Kot der Tiere tritt, der auf Baumscheiben, privaten und öffentlichen Grünflächen, Geh- und Radwegen liegen bleibt.
Jeder, der auf Straßen und in Anlagen mit Tieren unterwegs ist, hat dafür zu sorgen, dass die Hinterlassenschaften nicht Gehwege und Anlagen verunreinigen. Geschieht dies doch, so klärt das Ordnungsamt der Stadt Jülich auf, sind die Haufen von den Aufsichtspersonen zu entfernen.
Werden die Hundehaufen oder Pferdeäpfel nicht entfernt, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann, wie es wörtlich im Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jülich heißt. Ein Haufen Ärger also mit liegengelassenen Exkrementen.
Es können Bußgelder bis zu einer Höhe von 1000 Euro verhängt werden.
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