Bleiberecht oder Abschiebung?
Infoveranstaltung in Jülich über neues Flüchtlingsrecht
Von Redaktion [19.03.2007, 11.27 Uhr]
Im November 2006 beschloss die Innenministerkonferenz nach jahrelanger Diskussion eine Bleiberechtsregelung, durch die insbesondere gut integrierte Flüchtlingsfamilien einen gesicherten Aufenthaltsstatus erhalten sollten. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung mit der Kölner Rechtsanwältin Kerstin Müller sollen die Bleibe-rechtsregelung vorgestellt und Fragen und Probleme der Umsetzung bezogen auf NRW diskutiert werden. Die Veranstaltung mit dem Titel „Bleiberecht oder Abschiebung?“ findet am 22. März um 18 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Düsseldorfer Str. 30 in Jülich statt und wird von der Flüchtlingsberatung des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Jülich durchgeführt.
Von den ca. 160. 000 geduldeten Ausländern lebt ein Viertel bereits seit über 10 Jahren in Deutschland. Darunter befinden sich viele Kinder und Jugendliche. Obwohl eine große Zahl von ihnen hier geboren wurde und sehr gut integriert ist, haben sie ohne gesicherten Aufenthaltsstatus keine Zukunftsperspektive. In NRW erfüllen schätzungsweise 30.000 Personen die für dieses Bleiberecht erforderlichen Aufent-haltszeiten von sechs Jahren bei Familien und acht Jahren bei allein stehenden Personen.
Entgegen der Ankündigungen von verantwortlichen Politikern konnten bisher aber nur sehr wenige Geduldete auf der Grundlage dieses Beschlusses ein Bleiberecht erlangen. Lediglich ein kleiner Teil unter den geduldeten Ausländern erfüllt die Vielzahl der geforderten Voraussetzungen, so dass der begünstigte Personenkreis wesentlich kleiner ausfallen wird als zunächst behauptet. In Verbindung mit der geplanten Änderung des Zuwanderungsgesetzes soll deshalb nun zusätzlich eine gesetzli-che Bleiberechtsregelung geschaffen werden.
Anträge auf Erteilung einer Aufenthalterlaubnis nach der Bleiberechtsregelung der Innenminister sollten bis zum 18. Mai 2007 gestellt werden. Personen, die keinen Anspruch auf ein Bleiberecht haben, sollen jedoch konsequent abgeschoben werden. Für besonders schutzbedürftige Gruppen unter den Geduldeten wie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie traumatisierte, kranke oder ältere Personen wurde keine Ausnahmeregelung geschaffen. Auch sie müssen, um eine Bleiberecht zu erhalten, eine Arbeitsstelle bzw. die Unabhängigkeit von Sozialhilfe nachweisen. Die Einzelheiten hierzu werden in den Erlassen der Bundesländer geregelt.
Trotzdem bestehen bei der Umsetzung der Bleiberechtsregelung nach wie vor viele Unklarheiten: Wie wird bei Personen entschieden, die bisher bei der Passbeschaffung nicht mitgewirkt haben? Welche Anforderungen werden an die Deutschkenntnisse der geduldeten Personen gestellt? In welchem Umfang und über welchen Zeitraum dürfen ergänzende Sozialhilfeleistungen bezogen werden? Welche Ausschlusskriterien gibt es darüber hinaus? Zur Klärung dieser und weiterer Fragen soll die Informationsveranstaltung am Donnerstag dienen.
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