Gesetzliche Auflagen

Städtische Gebäude in Jülich ab März rauchfrei
Von Redaktion [27.02.2007, 14.06 Uhr]

Zigaretten müssen an der Türe des Rathauses ab 1. März ausgemacht werden.

Zigaretten müssen an der Türe des Rathauses ab 1. März ausgemacht werden.

Eine gesetzlichen Auflage folgend, die Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichend gegen die Gefahren durch das Rauchen zu schützen, wird ab 1. März in Jülich Rauchverbot herrschen. Diese Vereinbarung traf der Personalrat der Stadt Jülich. Betroffen sind Rathäuser und alle anderen öffentlichen städtischen Gebäude, in denen Arbeitsplätze eingerichtet sind wie auch Schulen, Kindergärten un das Kulturhaus.

In den Büros und den Verkehrsflächen – Flure, Toiletten, Foyer und Aufzüge – darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geraucht werden. Da das Rauchverbot dem Schutz der in den Häusern arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dient, gilt das Rauchverbot für jeden, der städtische Gebäude betritt.

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Die Eingänge zu den Rathäusern werden entsprechend beschildert. Vor den Haupteingängen werden Behälter aufgestellt, in denen die Zigaretten u.ä. vor Betreten der Rathäuser entsorgt werden können.

Die Stadt Jülich reiht sich mit dem Rauchverbot nunmehr in den Kreis vieler öffentlicher Verwaltungen ein, bei denen ein solches Verbot schon lange praktiziert wird (z.B. Kreis Düren) und bittet die Bürger um Verständnis für diese Maßnahme.


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