Wahlbenachrichtigungskarten werden derzeit zugestellt

Landtagswahl 2005: Briefwahl nutzen
Von Redaktion [27.04.2005, 11.53 Uhr]

Am 22.Mai sind die Bürger des Landes NRW aufgerufen, die Vertreterinnen und Vertreter des Landtages zu wählen. Wahlberechtigt ist, wer in das Wählerverzeichnis seiner Wohnortgemeinde eingetragen wurde. Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden, erhalten zwischen dem 18. April und 1. Mai eine so genannte Wahlbenachrichtigungskarte. Wer eine solche Karte nicht erhält, aber wählen möchte, sollte sich deshalb umgehend mit dem Wahlamt seiner Heimatgemeinde in Verbindung setzen.

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Neben der persönlichen Wahl am 22. Mai besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können mit der Wahlbenachrichtigungskarte angefordert werden. Die Karte muss ausgefüllt in einem frankierten Briefumschlag an das zuständige Wahlamt geschickt werden. Bestehend aus einem Wahlschein, dem Stimmzettel, einem roten Briefumschlag, einem blauen Briefumschlag und einem Merkblatt werden die Unterlagen dann zugesandt. Der Stimmzettel ist in den blauen Briefumschlag und dieser wiederum zusammen mit dem Wahlschein in den roten Briefumschlag zu verpacken. Eine ausführliche Anleitung liegt den Briefwahlunterlagen bei.

Die ausgefüllten Unterlagen müssen bis 22. Mai um 18 Uhr im Rathaus der zuständigen Gemeinde sein. Da keine Samstagskastenleerungen durchgeführt werden, ist eine rechtzeitige Aufgabe zur Post erforderlich, um eine pünktliche Zustellung bis spätestens zum Wahlabend 18 Uhr zu gewährleisten.


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