Aufforderung zur Meldung

Jülich: Wehrpflichtige des Jahrgangs 1989 übersehen?
Von Redaktion [18.01.2007, 10.17 Uhr]

Wer im Jahr 1989 geboren ist, im Stadtgebiet Jülich wohnt und noch keinen Erfassungsbescheid bekommen hat, muss sich selbständige im Ordnungsamt der Stadt im Neuen Rathaus, Zimmer 7 persönlich oder schriftlich melden. Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen. Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen.

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Wehrpflichtig sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach § 143 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrkosten am Ort der Erfassung.

Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Das Vergehen kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


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