Teilnehmerversammlung
Koslar: Grundstückseigner der Flurbereinigung wählt
Von Redaktion [13.11.2006, 10.43 Uhr]
Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Koslar wird am Dienstag, 21. November, zur Sitzung zusammentreten. In der Bürgerhalle Koslar, Rathausstraße 17 steht um 17 Uhr die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft an.
Zu dieser Wahl werden alle Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens eingeladen. Teilnehmer und damit wahlberechtigt sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde haben sich die anwesenden Teilnehmer als solche auszuweisen.
Jeder anwesende Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat nur eine Stimme, gleich wieviele Besitzstände er vertritt. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.
Teilnehmer, die am persönlichen Erscheinen zum Wahltermin verhindert sind, haben die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Hierzu ist die Vorlage einer formgültigen Vollmacht spätestens im Wahltermin erforderlich. Entsprechende Formulare können beim Amt für Agrarordnung Euskirchen, Dienstgebäude Aachen, Robert-Schuman-Straße 51, 52066 Aachen angefordert werden.
Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen. Für jedes Mitglied des Vorstandes ist ein Stellvertreter zu wählen oder zu bestellen.
Im Anschluss an die Wahl des Vorstandes findet die konstituierende Sitzung des gewählten Vorstandes statt, in der unter anderem der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende von den ordentlichen Vorstandsmitgliedern gewählt werden
Durch Beschluss der Oberen Flurbereinigungsbehörde (Abteilung 9 der Bezirksregierung Münster) vom 8. Juni, öffentlich bekanntgemacht in der Stadt Jülich und der Gemeinde Aldenhoven ab dem 28. Juli wurde die Flurbereinigung Koslar angeordnet.
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