Abrundungssatzung in Kraft
In Merzenhausen kann gebaut werden
Von Redaktion [13.08.2006, 11.17 Uhr]
Der Rat der Stadt Jülich hat bereits in seiner Sitzung am 18. Mai die 1.Abrundungssatzung Merzenhausen beschlossen. Damit soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung eines Wohngebäudes geschaffen werden.
Die 1. Abrundungssatzung liegt mit Begründung ab sofort zu jedermann Einsicht bei der Stadtverwaltung Jülich, Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, Zimmer 311 ( III. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße ), während der Dienststunden öffentlich aus.
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