Plan liegt aus

Bebauungsplan "Bahnhof Jülich - Nord"
Von Redaktion [30.07.2006, 18.26 Uhr]

Per Dringlichkeitsentscheidung wurde der Bebauungsplan "Bahnhof Jülich - Nord" als Satzung beschlossen. Mit diesem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, diesen Bereich für ein Wohn- und Mischgebiet zu erschließen (Wohnen und Arbeiten).

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Der Bebauungsplan liegt mit Begründung ab sofort zu jedermann Einsicht bei der Stadtverwaltung Jülich, Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, Zimmer 315 ( III. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße ), während der Dienststunden öffentlich aus.


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