Grabstätten müssen bis Oktober geräumt sein

Evangelischer Friedhof in Jülich wird entwidmet
Von Redaktion [15.04.2005, 13.45 Uhr]

Die Ruhefristen und Nutzungsrechte der Reihen- und Wahlgräber auf dem geschlossenen evangelischen Friedhof in Jülich sind abgelaufen. Die Reihengräber werden daher gemäß der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Jülich der Nutzung entzogen. Grabsteine, Grabeinfassungen, Fundamente, Bepflanzung usw. sind von den Nutzungsberechtigten bis spätestens 15. Oktober zu entfernen.

Nicht entfernte Grabsteine usw. gehen nach dieser Zeit ohne Entschädigung in das Eigentum der Stadt Jülich über.

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Die Schließung des evangelischen Friedhofes wurde bereits am vor dreißig Jahren durch den Rat der Stadt Jülich beschlossen und am 21. Mai 1976 öffentlich bekannt gemacht. Ein Wiedererwerb von Nutzungsrechten ist daher ausgeschlossen. Nach Ablauf der Frist ist die Entwidmung des Friedhofes vorgesehen. Durch diese geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren.

Die Stadt hat mit der Schließung des Friedhofs das Gelände von der evangelischen Kirche gekauft, mit der Auflage für die Pflege der Anlage zu sorgen.

Das Portal der evangelischen Kirche von 1745 dient als Tor zu dem um 1620 angelegten evangelischen Friedhof an der Linnicher Straße. Es steht unter Denkmalschutz.


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