Wider die Korruption

„Transparente“ Politiker in Jülich
Von Redaktion [10.02.2006, 14.28 Uhr]

Das Korruptionsbekämpfungsgesetz nimmt die bisherigen Regelungen der Auskunft über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Mitglieder des Rates und der Ausschüsse auf und erweitert sie um die Veröffentlichung von Daten zur Schaffung von Transparenz. Der Geltungsbereich des Gesetzes erstreckt sich auf die Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinden sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger.

Demnach sind Kommunalpolitikerinnen und –politiker gegenüber dem Bürgermeister zur schriftlichen Auskunft verpflichtet über Beruf und Beraterverträge, die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Kontrollgremien, die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes (LOG) genannten Behörden und Einrichtungen, die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen, die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

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Der Rat der Stadt Jülich hat am 9. Juni 2005 die Veröffentlichung dieser Daten über das Internet beschlossen. Die Veröffentlichung ist auf der Seite www.juelich.de/veroeffentlichungspflicht zu finden. Die Veröffentlichung kann zusätzlich beim Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten im Neuen Rathaus, Zimmer 117, eingesehen werden.

Der Landtag NRW hat das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters am 16.12.2004 beschlossen. Das Gesetz ist am 01.03.2005 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz werden u. a. Verhaltensregelungen und Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von Korruption aufgestellt um dieser wirksam entgegenzutreten.


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