Jahrgang `88 wird eingezogen
Wehrpflichtige im Jülicher Land müssen „Meldung machen“
Von Redaktion [30.01.2006, 13.05 Uhr]
Wer 1988 als Junge zur Welt kam, wird in diesem Jahr als Wehrpflichtiger erfasst. Wem bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde zugegangen ist, muss sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der Stadt Jülich im Ordnungsamt, Große Rurstr. 17, Jülich, Neues Rathaus, Zimmer 7, melden.
??Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WpflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WpflG). Diese Aufforderung geht besonders an Personen ohne feste Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen. ?Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen.
Sprechstunden im Ordnungsamt sind montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr, dienstags von 12 bis 14 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr. Gesprächstermine zu anderen Zeiten nach vorheriger Terminvereinbarung.
Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach § 143 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird ein etwaiger Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen, Auslagen, insbesondere Fahrkosten am Ort der Erfassung. ?
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
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