Stadtverwaltung nicht mehr zuständig
Jülich: Antrag auf „freies Fernsehen“ erteilt nur die GEZ
Von Redaktion [23.11.2005, 11.01 Uhr]
Durch eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages ist die Stadtverwaltung Jülich nicht mehr zuständig für die Bearbeitung bzw. Entscheidung der Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Zuständig ist nun die Gebühreneinzugszentrale der öffentlichen Rundfunkanstalten (GEZ) in 50656 Köln. Dorthin ist der Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung zu senden.
Grundlage für die Gebührenbefreiung ist der jeweils gültige Bescheid, welcher dem Antrag im Original oder beglaubigter Kopie beizufügen ist, wie:
- Bescheid über den Bezug von Grundsicherung
- Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld- Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen
- Bescheid über den Bezug von Bafög- Bescheid über den Bezug von Leistungen nach § 27e Bundesversorgungsgesetz
- Bescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch oder Bundesversorgungsgesetz
- Bescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 Lastenausgleichsgesetz
- Schwerbehindertenausweis mit "RF"-Merkzeichen
Für Rückfragen in dieser Angelegenheit steht künftig bei der Stadtverwaltung kein Ansprechpartner mehr zur Verfügung. Antworten gibt die GEZ unter der Rufnummer 0180/5791020.
Antragsformulare und ein Informationsblatt gibt es an den Pforten des Alten und Neuen Rathauses.
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