Kartierungen des Geologischen Dienstes NRW

Geologen im Jülicher Land unterwegs
Von Redaktion [29.01.2017, 08.42 Uhr]

Noch bis Dezember diesen Jahres ist der Geologische Dienst NRW im Jülicher Land für Arbeiten für die bodenkundliche Landesaufnahme unterwegs. Dazu müssen die Kartografen auch fremde Grundstücke betreten - und haben nach dem Landesbodenschutzgesetz, Landesforstgesetz und Landschaftsgesetz auch die notwendige Befugnis dazu.

Diese regionalen Untersuchungen dienen einer allgemeinen Bestandsaufnahme des Bodens und des Untergrundes. Die Ergebnisse der Aufnahme werden in amtlichen Karten veröffentlicht.

Wichtig sind die Erkenntnisse für viele Aufgaben, etwa in der Land- und Forstwirtschaft (Bodennutzung, Bodenverbesserung, Erosionsschutz, Holzartenwahl), im Bauwesen, bei der Planung und Landespflege (Landesplanung, Bauleitplanung, Naturschutz), im Landeskulturbau und in der Wasserwirtschaft (ent- und bewässerungsbedürftige Flächen) sowie für die wissenschaftliche Forschung und den naturkundlichen Unterricht.

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Im Rahmen der Kartierungen sind kleine Handbohrungen notwendig, stellenweise auch Aufgrabungen zur Entnahme von Bodenproben. Die Grundstückseigentümer müssen dem Geologischen Dienst NRW dazu das Betreten ihrer Grundstücke erlauben - selbstverständlich nicht das Betreten der Wohngebäude.

Sollten Schäden entstehen, werden sie nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Die Geologen werden sich durch Dienstausweise mit Lichtbild als Beauftragte des Geologischen Dienstes NRW ausweisen auf die landwirtschaftlichen Belange und die derzeitige Nutzung der Grundstücke weitgehend Rücksicht nehmen.

"Es wird gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geologischen Dienstes NRW bei ihren Aufgaben zu unterstützen", heißt es in der Mitteilung.


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