Kein Alkohol aber mehr Grün auf dem Jülicher Markt
Von tee [12.10.2015, 08.22 Uhr]
Ziel des Antrags war es, die Aufenthaltsqualität auf dem Markt zu erhöhen, erklärte Harald Garding in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für die SPD. Seine Partei wollte die Zustimmung zum Verkauf alkoholischer Getränke auf dem Jülicher Wochenmarkt. Nach Prüfung der Verwaltung musste der Antrag auf Grundlage der Gewerbeordnung abgelehnt werden. Zugelassen seien nur alkoholische Getränke, die aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden.
Ein finales „Nein“ wollten die Genossen allerdings nicht hinnehmen. Die Leute sollten nicht nur „husch-husch“-einkaufen, unterstrich Garding. Der Antrag fußt auf Erfahrungen in Köln, die großen Erfolg mit einem Veranstaltungskonzept „Meat & Eat“ hätten. Ob es nicht möglich sei, eine „Event-Ecke“ einzurichten. Dezernentin Kerstin Schippers-Haffner erteilte auch diesem Ansinnen eine Absage. Allerdings sei ein Parallel-Angebot zu den 52 Wochenmärkten vorstellbar. SPD-Fraktionsvorsitzende beantragte, dass das Stadtmarketing sich der Sache annehmen solle. Lutz Baumgarten (Grüne) befürwortete das Ansinnen, schlug allerdings vor, dass ein solches Angebot einen Markttag ersetzen solle. Ob nicht auch eine räumliche Trennung der beiden Marktangebote möglich sei, wollte FDP-Fraktionschef Clemens Schüssler wissen.
Abschließend wurde beschlossen, dass Anliegen an den Fachausschuss zu verweisen. Diesem Vorgehen stimmte der Stadtrat zu.
Um eine Qualitätssteigerung ging es auch bei der Veränderung der Marktordnung. Das Angebot an Textil-, Leder- und Kurzwaren soll im zentralen deutlich verringert werden. Ziel soll sein, den Markt mittelfristig zu einem „grünen Markt“ zu entwickeln und darum Bereich „Non-Food“ zu begrenzen. Das ist das Ergebnis des „Arbeitskreis Wochenmarkt“ unter Federführung der Stabstelle Stadtmarketing. Voraussetzung hierfür ist der Beschluss einer Änderungssatzung.
Auf Nachfrage von Lutz Baumgarten (Grüne) betonte die Verwaltung, dass gegenüber Marktbeschickern keine Kündigungen ausgesprochen würden. Wenn Verträge auslaufen sollen sie nicht verlängert werden – sofern diese Plätze von neuen Anbietern besetzt werden können.
Dies ist mir was wert: | Artikel veschicken >> | Leserbrief zu diesem Artikel >>
Newsletter
Schlagzeilen per RSS
© Copyright