Aus dem Polizeibericht

Auf dem Weg nach Jordanien in Jülich ausgebremst
Von Redaktion [29.08.2014, 17.42 Uhr]

Bei der Kontrolle von fünf verdächtigen Fahrzeugen am Mittwochabend im Jülicher Gewerbegebiet Königskamp stellten die Beamten eine Reihe von Verstößen fest, die nun strafrechtlich geahndet werden. Auch der Zoll erhielt laut Polizeibericht Kenntnis.

Gegen 21.40 Uhr erhielt die Polizei eine Information über vier Lkw, die im Königskamp abgestellt worden waren. Vor Ort befanden sich fünf Jordanier im Alter von 29 bis 55 Jahren, die beabsichtigten, die Fahrzeuge in ihr Heimatland zu exportieren.

Zwar verfügten sie hierzu ordnungsgemäß über die jeweiligen Zulassungsbescheinigungen, hatten jedoch an den vier Lkw angeblich russische Kennzeichen montiert, die sie mittels Pappe und Hilfe eines Laminiergeräts selbst gebastelt hatten. Um hiermit bis nach Antwerpen zu fahren, wo die
Fahrzeuge weiter nach Jordanien hätten verschifft werden sollen, hätte der Hauptverantwortliche, der die Lkw erworben hatte, allerdings Ausfuhrkennzeichen mit internationalen Zulassungsscheinen
für jedes Fahrzeug erwerben müssen.

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Ohne diese lag nun neben der zuvor festgestellten Urkundenfälschung auch ein Verstoß gegen die
Umsatzsteuerdurchführungsverordnung vor, vom Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz einmal ganz abgesehen.

Zur Feststellung der Personalien des 34 Jahre alten Unternehmers, sowie der vier bei ihm angestellten Fahrer, händigten alle Anwesenden ihre Führerscheine und ihre Reisepässe aus. Während wenigstens seine Arbeitnehmer alles richtig gemacht hatten, wies jedoch der Führerschein des Beschuldigten erhebliche Mängel auf.

Am Ende stellte sich heraus, dass wohl auch dieser verfälscht worden war und der Mann über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte. Der vermeintliche Führerschein wurde daher ebenso sichergestellt, wie die angeblichen russischen Kennzeichen und auf der Polizeiwache asserviert. Auch wurde eine entsprechend umfangreiche Strafanzeige gegen den Jordanier gefertigt, unabhängig von den Maßnahmen, die nun noch seitens der zuständigen Zollbehörde getroffen werden.


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