Rechnung 274 : 3 geht für Jülich nicht auf
Von tee [21.02.2013, 17.56 Uhr]

Eine neue Regelung im Schulgesetz NRW will es, dass die Anmeldungen aller i-Dötzchen einer Kommune addiert und dann durch den Faktor drei geteilt werden. Der ermittelte Wert ergibt die Zahl an Eingangsklassen an Grundschulen, die an einem Ort gebildet werden können. In Jülich hieße die Rechnung 274 : 3 = 12. Das ist angesichts der unterschiedlichen Verteilung in Stadt und Dorf wenig sinnvoll.

Eine weitere Vorgabe des Landes lautet, dass die Eingangsklassen nicht weniger als 15 und nicht mehr als 29 Schüler haben dürfen.

Rücksicht zu nehmen ist natürlich auf die dörflichen Standorte und die geringeren Anmeldezahlen dort. Welldorf zählt 30 Anmeldungen. Eine zu viel für eine Klasse, werden dort aber zwei Züge angeboten, blieben für 244 Schüler noch zehn Klassen.

Koslar meldet 43 Anmeldungen – zwei Klassen; blieben acht übrig.

Die Katholische Grundschule unterrichtet die ersten beiden Klassen „flexibel“, also jahrgangsübergreifend. 52 Anmeldungen hieße zwei bis drei klassische Eingangsklassen. Blieben fünf bis sechs.

Die meisten Anmeldungen hat die Nordschule mit 104 i-Dötzchen. Vier Klassen sind hier ein Muss.

Übrig blieben für die Promenadenschule mit 45 Anmeldungen maximal zwei Klassen – wenn die KGS sich ebenfalls auf zwei Eingangsklassen beschränkt. Krux: An der Promenadenschule gibt es überhaupt keine Klassenverbände im eigentlichen Sinne, weil hier von 1 bis 4 jahrgangsübergreifend unterrichtet wird.

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Nachdem die Schulbezirke weggefallen waren, hatten die Eltern in Jülich die Wahl unter verschiedenen Grundschul-Modellen von der klassisch-bekannten Klasseneinteilung bis zum flexiblen System über alle vier Grundschuljahre hinweg. Stolz sind die Schulen auf ihre besonderen und unterschiedlichen Profile.

Greift das im November 2012 beschlossene Gesetz, könnte diese Arbeit und die Wahl-Freiheit für Eltern hinfällig sein. Weitere Neuerung: Die Klassen in den Grundschulen sollen insgesamt kleiner werden. Der Klassenfrequenzrichtwert wird in mehreren Schritten von derzeit 24 auf 22,5 im Schuljahr 2015/16 abgesenkt. Grundschulen dürfen eine Schülerzahl von 92, beziehungsweise 96 als Verbundschule nicht unterschreiten.

Das Ziel der Entscheider im Landtag ist klar: Möglichst gleich große Klassen und eine gerechtere Lehrerversorgung zu erreichen. Bis zum Schuljahr 2017/18 kann die alten Regelungen angewendet werden, sofern die Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen nicht überschritten wird.

Der Städte- und Gemeindebund hat sich zur Gesetzesänderung geäußert. Demnach gäbe es Gestaltungsräume, die allerdings in den politischen Gremien geklärt werden müssen.
In Jülich wird sich die Verwaltung mit der Schulaufsicht und den Grundschulleitungen zusammensetzen über das Ergebnis informieren.


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